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Neue Schwellenwerte für EU- Auftragsvergaben

Die EU hat die Schwellenwerte, ab denen Vergabestellen ihre Beschaffung europaweit veröffentlichen und nach den EU-Vorschriften vergeben müssen, erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge werden die Werte von derzeit Euro 193.000 Euro auf 200.000 Euro und für Bauaufträge von derzeit 4,845 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro heraufgesetzt.

In Deutschland gelten die neuen Schwellenwerte allerdings erst dann, wenn die Vergabeverordnung (VgV) entsprechend geändert wurde. Solange müssen die Vergabestellen die bislang geltenden  niedrigeren Schwellenwerte beachten. Für Unternehmen ist die Frage, ob eine Vergabe nach nationalen oder EU- Vorschriften durchgeführt wird, vor allem im Bereich des Rechtsschutzes relevant: Nur bei EU-Vergaben steht der Weg zur Vergabekammer offen!

 



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