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Was müssen Betriebe tun?

Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei minderjährigen Jungendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen Vertrag (siehe Download).

Der Vertrag dauert mindestens 6 höchstens 12 Monate.
Ein Exemplar des Vertrages ist an die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg zu schicken. (Siehe Kontakt)

Während der EQ besteht Versicherungspflicht.

Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit (siehe Download ), oder dem zuständigen Amt für Grundsicherung stellen.

Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Verträge als Download-Datei



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Ansprechpartner

Siegmund Regen
Passgenauer Vermittler
Tel.: 0335-5619159
E-Mail senden

 

Ansprechpartner

Dr. Natallia Malinouskaya-Franke
Passgenaue Vermittlerin
Tel.: 0335-5619204
Fax: 0335-5619123
E-Mail an diesen Kontakt

 

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