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Begabtenförderung berufliche Bildung

Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

•    eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage
      des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO)
      abgeschlossen hat,

•    die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der
      Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat

      oder
      bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten
      Drei gekommen ist

      oder
      ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des
      Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,

•    zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
      Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25.
      Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst,
      Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die
      Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

•    der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,

•    die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B.
      Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in,
      Fachkaufmann/Fachkauffrau),

•    der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer
      Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten,
      Konflikt- und Projektmanagement),

•    berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich
      aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. In den ab dem 1. Januar 2011 geltenden neuen Förderrichtlinien wird der Eigenanteil pro Maßnahme auf 10 % festgelegt.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 28.02. eines Jahres auf. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und auf unserer Homepage www.hwk-ff.de.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm und auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme können heruntergeladen werden.

Hauptmenü                  Fördermöglichkeiten                   Sozialkassen



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Ansprechpartner

Jörg Wiesniewski
Ausbildungsberater
Tel.: 0335-5619146
Fax: 0335-56577313
E-Mail senden

 

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www.sbb-stipendien.de