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Betriebliche Einstiegsqualifizierung - Brücke in die Zukunft
Das Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entstanden. Es dient jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung. Während der EQ prüft der Arbeitgeber, ob der Teilnehmer oder die Teilnehmerin für eine Berufsausbildung im Unternehmen in Frage kommt. Falls der oder die Jugendliche für eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommen, sollten der oder die Betroffene und die Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung sowie die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zeitnah informiert werden, damit anderweitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Unternehmer können ihren potentiellen Nachwuchs erst einmal kennen lernen. Dabei sehen sie mehr als Schulzeugnisse aussagen. Die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt.
Was haben Betriebe zu erwarten?
Arbeitgeber, die EQ durchführen, können mit einem Zuschuss zur Vergütung in Höhe von bis zu 212,00 Euro monatlich von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung gefördert werden.
Zusätzlich wird ein pauschalierter Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 106,00 Euro gezahlt. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet und bleibt für die Dauer des individuellen Förderzeitraums konstant.
Die Leistungen werden monatlich, nachträglich ausgezahlt, auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.
Berufsschule
Falls für den Teilnehmer Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden, wobei der Besuch einer Fachklasse angestrebt werden sollte, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert.
Was müssen Betriebe beachten?
Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres enden, um einen nahtlosen Übergang in die Ausbildung zu ermöglichen.
Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb versicherungspflichtig beschäftigt war.
Eine Förderung im Betrieb des Ehegatten oder im Betrieb der Eltern ist ausgeschlossen.
Der Jugendliche darf zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Einstiegsqualifizierung setzt sich aus Qualifizierungsbausteinen zusammen. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die Staatlichen Ausbildungsordnungen geknüpft.
Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsbaustein erhält der zu Qualifizierende ein betriebliches Zeugnis.
Einstiegsqualifizierung
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