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Was müssen Betriebe tun?

Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei minderjährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen Vertrag. (siehe Download)

Ein Vertrag dauert mindestens 6 und höchstens 12 Monate. Ein Exemplar des Vertrages ist an die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg zu schicken. (siehe Kontakt)

Während der EQ besteht Versicherungspflicht.

Der Betrieb muss einen Antrag (siehe Download) auf Förderung bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Amt für Grundsicherung stellen.

Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Verträge als Download-Datei

Info für Jugendliche                          Einstiegsqualifizierung



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Ansprechpartner

Siegmund Regen
Passgenauer Vermittler
Tel.: 0335-5619159
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