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Hinweise zur Berufsausbildung im Handwerk

Azubis in der KFZ-Ausbildung

Selber ausbilden lohnt sich!

Die rechtzeitige Ausbildung von Nachwuchskräften trägt wesentlich zur Sicherung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit bei.

Jeder Betrieb sollte bei der Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen folgende Hinweise beachten:

  • Nach Abschluss des Lehrvertrages
  • Urlaubsregelung für Jugendliche
  • wichtige Adressen
  • Überbetriebliche Ausbildung
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)

Anforderungen an die Firma

  • Die ausbildende Firma muß mit dem Gewerbe, in dem der Lehrling ausgebildet werden soll, in die Handwerksrolle eingetragen sein.
  • Das Unternehmen muß nach Art und Einrichtung zur Ausbildung geeignet sein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Ausbildungsberater der Handwerkskammer.
  • Der Betriebsinhaber oder ein Mitarbeiter muß die Ausbildungsberechtigung besitzen.

Wählen Sie Ihren künftigen Lehrling unter den Bewerbern gut aus!

  • Lassen Sie sich die letzten Zeugnisse zeigen und erläutern.
  • Er / Sie muß in Ihr Team passen!
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten des Praktikums oder der Ferienarbeit, um ihn / sie kennenzulernen!
  • Lassen Sie sich ggf. von der Berufsberatung des Arbeitsamtes weitere Bewerber schicken.
  • Auf Wunsch wird ein Lehrstellenangebot in der Tageszeitung oder im Internet veröffentlicht.
  • Ist der Bewerber gesundheitlich für den gewünschten Beruf geeignet?

Haben Sie alle erforderlichen Ausbildungsunterlagen?

  • Verordnung über die Berufsausbildung im gewünschten Beruf / Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
  • Berufsausbildungsvertrag (BAV)
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere relevante Rechtsvorschriften
  • Bescheinigung des Lehrlings über die Erstuntersuchung
  • Nachweise für alle rechtsrelevanten Vorgänge? Betriebliche Arbeitszeitregelung, Urlaubsverzeichnis, Belehrungen über einschlägige Unfallverhütungsvorschriften

Wenn Sie über alle genannten Voraussetzungen verfügen und sich über Ihren künftigen Lehrling sicher sind, sollten Sie den Abschluß des Berufsausbildungsvertrages nicht verzögern, um dem Lehrling weitere Bewerbungen zu ersparen.

Beim Abschluß des BAV müssen Sie folgendes beachten:

  • Bei Berufen mit Fachrichtung, diese unbedingt angeben.
  • Empfohlener Lehrbeginn für Brandenburg: 01.08.2010,  Ende der Lehrzeit genau einhalten! (z.B. bei Beginn 01.08.2010 und 3 jähriger Lehrzeit    Ende am 31.07.2013 oder z.B. bei Beginn 01.08.2010 und 3 ½-jähriger Lehrzeit      Ende am 28.02.2014)
  • Vergütung für alle Ausbildungs(halb)jahre eintragen. Tarifgebundene Betriebe entsprechend dem derzeit gültigen Tarifvertrag (über HWK bzw. Innung erfragen).
  • Der Urlaub für Jugendliche unter 18 Jahren muß nach JArbSchG (siehe Übersicht) oder tariflichen Regelungen gewährt werden.
  • Alle Angaben auf Rückseite Blatt 1 des BAV (Antrag auf Eintragung) ausfüllen und unterschreiben, Ausbilder benennen, ggf. Ausbildungsberechtigung belegen
  • Alle vier Exemplare des BAV vom Betrieb, dem Lehrling und allen Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen!

Nach Abschluss des Lehrvertrages

Nachdem der BAV unterzeichnet ist, erstellen Sie für sich und den Lehrling eine Kopie und reichen Sie alle Originale sowie eine Kopie der Erstuntersuchung zur Registrierung bei ihrer zuständigen Innung oder, falls Sie kein Innungsmitglied sind, an die Abteilung Berufsausbildungs- und Rechtsaufsicht  der HWK Frankfurt (Oder) ein. Sie erhalten nach der Eintragung in die Lehrlingsrolle je ein registriertes Vertragsexemplar für sich und den Lehrling zurück.

Der Lehrling muß (mit dem vierten Durchschlag des BAV) beim zuständigen Oberstufenzentrum zum Berufsschulunterricht angemeldet werden.

Lehrlinge in Bauberufen müssen Sie bei einem Überbetrieblichen Ausbildungszentrum Bauwirtschaft zur Ausbildung anmelden.

Bei Firmen, die Mitglied der Soka Bau sind (nur Bauhaupt- und Baunebengewerbe), übernimmt diese die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung sowie einen Teil der Ausbildungsvergütung für gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (im 1. Lehrjahr 10 Monate (kfm.: 10), im 2. Lehrjahr 6 Monate (kfm.: 4) und im 3. Lehrjahr 1 Monat) (Soka Bau, Salierstraße 6, 65175 Wiesbaden, Tel.: 0611 7070).

Lehrlinge in Berufen mit überbetrieblicher Lehrunterweisung (ÜLU) werden durch die Handwerkskammer automatisch zu den jeweiligen Lehrgängen eingeladen. Die ÜLU findet nicht für alle Berufe statt!

Soll oder will der künftige Lehrling ein anderes Oberstufenzentrum (OSZ) besuchen, so wenden Sie sich bitte an Ihren Ausbildungsberater bzw. Ihre Ausbildungsberaterin bei der HWK Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg.

Sozialversicherung / Krankenkasse / Steuerkarte

Vergessen Sie bitte nicht: Sie müssen den Lehrling innerhalb von zwei Wo­chen nach Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Krankenkasse seiner Wahl anmelden und ein Versicherungsnachweisheft beantragen. Lehrlinge unterliegen der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Lehr­linge sind in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Vor Ausbildungsbeginn hat sich der Lehrling beim zuständigen Einwohnermeldeamt seines Wohnortes eine Lohnsteuerkarte zu besorgen und Ihnen spätestens bei Ausbildungsbeginn zu übergeben. In allen drei Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicher) tragen Sie die Beiträge allein, wenn die Vergütung monatlich 325,00 € nicht übersteigt. Liegt die Höhe der mo­natlichen Vergütung darüber, können Sie die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge von der Vergütung einbehalten. Lehrlinge sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert. Die Umlage zahlen Sie.

Urlaubsregelung für Jugendliche

§ 19 Jugendarbeitsschutzgesetz

(1) Der Arbeitgeber hat dem Jugendlichen für jedes Jahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich

1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres (KJ) noch nicht 16 Jahre alt ist,

2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des KJ noch nicht 17 Jahre alt ist,

3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des KJ noch nicht 18 Jahre alt ist,

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im Übrigen gelten für den Urlaub des Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs.3 des Bundesurlaubsgesetzes.

Urlaubsanspruch besteht für jeden vollen Monat seit Bestehen des Lehrverhältnisses. Dieser Urlaubsanspruch ist ein Mindestanspruch und besteht für jeden Jugendlichen, wenn nicht durch tarifliche Regelungen günstigere Bestimmungen gültig sind. So haben z.B. Lehrlinge aus Baubetrieben, die Mitglied der Soka-Bau sind, einen Anspruch von 30 Arbeitstagen, im Elektronikerhandwerk bis 16 Jahre 25 Arbeitstage, bis 17 Jahre 24 Arbeitstage, ab 18 Jahre 23 ARbeitstage, im Dachdecker-, im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, im Buchbinderhandwerk 26 Arbeitstage und im KFZ-Techniker-Handwerk 27 Arbeitstage.

Der Urlaub im Metallbauerhandwerk ist allgemeinverbindlich und beträgt jährlich 30 AT

Auf dem Berufsausbildungsvertrag muss für alle Lehrjahre der exakte Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr aufgeschlüsselt sein. Die Angabe "nach Tarif" ist hierbei nicht ausreichend. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Arbeitstage sind die Tage, die laut Arbeitsplan festgelegt sind. Beachten Sie bitte, dass 6 Werktage 5 Arbeitstagen entsprechen.

Die Handwerkskammer ist nicht die zuständige Stelle für die jeweiligen tariflichen Vereinbarungen!

 

Übersicht über Urlaubsansprüche

Urlaubs-
anspruch
im Jahr

Geburtsjahr
1992 und früher

Geburtsjahr
1993

Geburtsjahr
1994

2010

25 WT / 21 AT

27 WT / 23 AT

30 WT / 25 AT

Lehrbeginn:
Juli 2010

13 WT /11 AT

14 WT / 12 AT

15 WT / 13 AT

Lehrbeginn:
August 2010

10 WT / 9 AT

11 WT / 10 AT

13 WT /11 AT

Lehrbeginn:
Sept. 2010

8 WT / 7 AT

9 WT / 8 AT

10 WT / 9 AT

Lehrbeginn:
Okt. 2010

6 WT / 5 AT

7 WT / 6 AT

8 WT / 7 AT

Lehrbeginn:
Nov. 2010

4 WT / 4 AT

5 WT / 5 AT

5 WT / 5 AT

2011

20 AT

25 WT / 21 AT

27 WT / 23 AT

2012

20 AT

20 AT

25 WT / 21 AT

2013

20 AT

20 AT

20 AT

2014

anteilig von 20 AT
bis Lehrende

anteilig von 20 AT
bis Lehrende

anteilig von 20 AT
bis Lehrende

 

Übersicht über Kreishandwerkerschaften und selbständige Innungen:

Anschrift

Ansprechpartner

KHS Barnim
Hauptgeschäftsstelle
Freienwalder Straße 44 / 45
16225 Eberswalde / Finow

GF: Frau Rehfeldt
Tel.: (03334) 25 69 0
Frau Keil: (03334) 25 69 13
Fax: (03334) 25 69 16

KHS Frankfurt (Oder)
Lindenstraße 27
15236 Frankfurt (Oder)-Lossow

GF: Herr Finder
Tel.: (0335) 55 59 73
Frau Richter: (0335) 55 59 72
Fax: (0335) 54 07 65

KHS Oder-Spree
Wriezener Straße 61 a
15517 Fürstenwalde

GF: Herr Dobrowolski
Frau Budow: (03361) 3 283 Fax: (03361) 342704

HWK Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Außenstelle MOL
Birnenstraße 15
15306 Seelow

GF: Frau Klinke:
Tel.: (03346) 20 16 01
Handy: 01736123054

KHS Uckermark
Dr.-W.-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau

GF: Herr Fink
Tel.: (03984) 22 57
Frau Stümke: (03984) 2257   
Fax: (038984) 26 26

Geschäftsstelle der Innung
Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik Ober-Niederbarnim Hegermühlenstraße 58
15344 Straußberg

Frau Kosciotkowski
Tel.: (03341) 49 58 59
Fax: (03341) 49 58 59

Geschäftsstelle der Innung
des Kraftfahrzeughandwerks Frankfurt (Oder) - Mitte
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Frau Drischel
Tel.: (033434) 80 120
Fax: (033434) 80 122

Baugewerksinnung Landkreis Strausberg
Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Frau Friedrich
Tel.: (03341) 31 49 75
Fax: (03341) 22 754

 

Anschriften und Ansprechpartner der Arbeitsämter

Anschrift

Ansprechpartner

Heilbronner Straße 24
15236 Frankfurt (Oder)

Herr Reise
Tel.: (0335) 570-21 61

Eisenbahnstraße 171
15517 Fürstenwalde

Herr Siebert
Tel.: (0 33 61) 56 91 90

Karl Marx Straße 35c
15890 Eisenhüttenstadt

Tel.:(03364) 50 42 98

Bergerstraße 30
16255 Eberswalde

Frau Briese
Tel.: (03334) 37-21 52

Heinersdorfer Straße 75
16321 Bernau

Tel.: (03338) 752 62 52
Fax: (03338) 752 64 10

Richard-Steinweg-Str. 5
19291 Prenzlau

Tel.: (03984) 85 78 35 oder
85 78 37

Kartausstraße 10/12
16303 Schwedt

Tel: (03332) 53 62 34 oder
53 62 35

Prötzeler Chaussee 8
15344 Strausberg

Tel.: (03341) 5 16 12 oder
5 16 14

 

Ausgewählte Oberstufenzentren (OSZ):

Anschrift

Ansprechpartner

OSZ I Barnim
Abt. Wirtschaft und Verwaltung
Hans-Wittwer-Straße 7
16321 Bernau

Frau Felden
Tel.: (03338) 70 93 00
Fax: (03338) 70 93 29

OSZ II Barnim
A. v.Humboldt Straße. 40
16225 Eberswalde

Herr Krause
Tel.: (03334) 63 970
Fax: (03334) 6 39 719
E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de

OSZ „Uckermark“
Brüssower Allee 97
17291 Prenzlau 

Herr Hahn
Tel.: (03984) 8 65 63 10
Fax: (03984) 8 65 6318
E-Mail: OSZ-UM@t-online.de

OSZ G.-W.-Leibnitz
Eisenhüttenstadt
Waldstraße 10
15890 Eisenhüttenstadt

Herr Suckert
Tel.: (03364) 41 42 57
Fax: (03364) 41 42 57 home.t-online.de/home/OSZLeibnitz.Ehst108/ indexosz.htm
E-Mail: OSZLeibnitz.Ehst@t-online.de

OSZ Palmnicken
Trebuser Chaussee
15517Fürstenwalde

Herr Schenk
Tel.:(03361)37 62 100,
Fax:(03361) 37 62 201 www.shuttle.schule.de/los/palmnicken
E-Mail: OSZ@Palmnicken.los.bb.schule.de

OSZ „Märkisch-Oderland“
Wriezener Straße 28
15344 Strausberg
Straße der Jugend 9
15306 Seelow
Herr Zaspel/Frau Lehmann

Tel.: (03341) 34 55 10
Fax: (03341) 34 55 44
Tel.: (03346) 262 www.oberstufenzentrum-mol.de
E-Mail: info.osz@molnet.de

OSZ I Frankfurt (Oder)
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Herr Wagner

Tel.: (0335) 60 69 70
Fax: (0335) 60 69 718 www.osz1-ff.de   
E-mail: oberstufenzentrum1@osz1.bb.schule.de

OSZ „Konrad Wachsmann“
Beeskower Straße 14-15
15234 Frankfurt (Oder)    
Herr Rene

Tel.: (0335) 55 37 580
Fax: (0335)55 37 58 58
www.shuttle.de/ff/kwosz2
E-Mail: Empfängername@kwosz2.ff.bb.schule.de

OSZ Dahme-Spreewald
Brückerstraße 40
15711 Königs-Wusterhausen

Tel.: 03375 / 26 28 60
Fax: 03375 / 26 28 65
E-Mail: osz-lds-kwh1@t-online.de

OSZ „Gebrüder Reichstein“
Am Gallberg 4
14770 Brandenburg/Havel

Tel.: (03381) 31 75 04
Fax: (03381)31 76 84 www.osz-reichstein.de
E-Mail: schulleitung@osz-reichstein.de

OSZ „Spree-Neiße1“
Heinrich-Heine-Str. 14-16
03149 Forst

Tel.: (03562) 9 31 03
Fax03562 / 9 32 12 www.OSZ1SPN.de
E-Mail: OSZ.FORST@t-online.de

 

Überbetriebliche Ausbildungszentren der Bauwirtschaft

Anschrift

Ansprechpartner

ÜAZ der Bauwirtschaft
Frankfurt (Oder)
Am Erlengrund
15232 Frankfurt (Oder)

Herr Jörg Lehmann
Tel.: (03 35) 41 40-0

Frankfurter Chaussee 22
16269 Wriezen

Tel.: (03 34 56) 49 5-30

ÜAZ der Bauwirtschaft Wriezen             Ausbildungsstätte Schwedt
Frankfurter Chaussee 22
16269 Wriezen

Herr Köhler
Tel.: (03 33 24) 16 25 1
16303 Schwedt
Passower Chaussee 83

Eine Übersicht über die überbetriebliche Ausbildung für Handwerkslehrlinge im Kammerbezirk Frankfurt (Oder) finden Sie in der Anlage als Download-Datei.

Einstiegsqualifizierung

Unternehmer können potentiellen Nachwuchs erst einmal kennen lernen und sehen mehr als Schulzeugnisse. Die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt. Nähere Informationen

 

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Ansprechpartner

Rita Barck
Ausbildungsberaterin
Tel.: 0335/5619153
Fax: 0335/56577523
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Ansprechpartner

Rüdiger Waß
Ausbildungsberater
Tel.: 0335/5619154
Fax: 0335/56577371
Mobil: 0151 57145814
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