Handwerkskammer.de

Inhalt

Prüfungen in der Berufsausbildung

Jeder Lehrling muss sich innerhalb seiner Ausbildung einer Zwischenprüfung und Gesellen-/Abschlussprüfung stellen. Bei Berufen mit gestreckter Gesellen-/Abschlussprüfung sind die Teile 1 und 2 abzulegen. Die Prüfungen dienen zur Überprüfung des Kenntniss- und Fertigkeitsstandes während und zum Abschluss der Ausbildung.

Rechtliche Grundlagen

Die Vorschriften für die Durchführung der Prüfungen ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), Abschnitt 5, der Handwerksordnung (HwO), Zweiter Teil, Vierter Abschnitt und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellenprüfungen und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg.

Geprüft werden die Lehrlinge vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. Den zuständigen Ausschuss erfahren Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg.

Hauptmenü                  Hinweise für Lehrlinge        Ausbildung im Ausland



Suche und Teaser

Suche

 in

Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (O)
Region Ostbrandenburg
Berufsbildung
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Michaela Schmidt
Leiterin Berufsbildung

Monika Schultze
Sekretariat

Tel.: 0335-5619150
Fax: 0335-56577315
E-Mail an diesen Kontakt