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Meisterprüfungen
Bedeutung des Meisterabschlusses
Die jungen Meister werden durch die solide praxisnahe Ausbildung dazu befähigt, die neuesten Technologien in Ihrem Betrieb einzusetzen, ein Unternehmen eigenständig kaufmännisch aufzubauen und eine den Anforderungen des heutigen Marktes gerecht werdende Lehrlingsausbildung bzw. Personalpolitik zu gestalten.
Mit der Meisterprüfung kann der Junghandwerker
- sich selbständig machen,
- Führungspositionen übernehmen,
- Lehrlinge ausbilden.
In einigen Bundesländern berechtigt der Meisterabschluss zum Studium an einer Hochschule.
Der Meisterbrief ist somit ein Sprungbrett zur Weiterentwicklung beruflicher und bildungsmäßiger Art.
Gesetzliche Bestimmungen zur Ablegung der Meisterprüfung
Grundlage für die Durchführung von Meisterprüfungen in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) sowie in zulassungsfreien Handwerken oder in handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B) bildet die Handwerksordnung mit den §§ 45 bis 51d.
Meisterprüfungen werden von staatlichen Prüfungsgremien, den Meisterprüfungsausschüssen, abgenommen. Die „Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprüfungsverfahrensverordnung)“ vom 17.12.2001 bildet die allgemeine Grundlage der Verfahrensregelung für Meisterprüfungen.
Den Prüfungen der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) sowie der Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV) liegt die Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18.Juli.2000 zugrunde.
In der Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung des jeweiligen Handwerks sind die Anforderungen, die Gliederung, der Inhalt und das Bestehen der betreffenden Teile enthalten.
Einsicht in diese beruflichen Ordnungsmittel können in der Geschäftsstelle Prüfungswesen vorgenommen werden.
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