Inhalt
Der Bildungsscheck im Land Brandenburg
- Gefördert wird:
die Teilnahme an Maßnahmen zur arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufsplanung. - Gefördert werden:
SV-Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
(einschließlich sog. "SGB-II-Aufstocker", Beschäftigte im Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" und SV-Beschäftigte in Elternzeit - Folgende Zuschüsse werden gewährt:
70 % (bis zu 500,00 EUR):
für SV-Beschäftigte
90 % (bis zu 500,00 EUR):
für Beschäftigte im "Kommunal-Kombi", SGB-II-Aufstocker und Beschäftigte in Elternzeit - Maximal 2 Bildungsschecks können pro Person im Jahr in Anspruch genommen werden.
- Nicht gefördert werden Angebote, die z.B. der Erholung oder Unterhaltung dienen, arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, Sachkundenachweise.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind:
z.B. Beschäftigte im öffentlichen Dienst (außer Kommunal-Kombi), Auszubildende und Studierende sowie Personen, die Leistungen nach SGB II und SGB III erhalten (wobei es hier auch Ausnahmen gibt). - Die Antragstellung können Sie bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA) vornehmen. Detallierte Informationen finden Sie hier.
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