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Inhalt

Der Bildungsscheck im Land Brandenburg

  • Gefördert wird:
    die Teilnahme an Maßnahmen zur arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufsplanung.

  • Gefördert werden:
    SV-Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
    (einschließlich sog. "SGB-II-Aufstocker", Beschäftigte im Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" und SV-Beschäftigte in Elternzeit

  • Folgende Zuschüsse werden gewährt:

    70 % (bis zu 500,00 EUR):
    für SV-Beschäftigte

    90 % (bis zu 500,00 EUR):
    für Beschäftigte im "Kommunal-Kombi", SGB-II-Aufstocker und Beschäftigte in Elternzeit

  • Maximal 2 Bildungsschecks können pro Person im Jahr in Anspruch genommen werden.

  • Nicht gefördert werden Angebote, die z.B. der Erholung oder Unterhaltung dienen, arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, Sachkundenachweise.

  • Ausgeschlossen von der Förderung sind:
    z.B. Beschäftigte im öffentlichen Dienst (außer Kommunal-Kombi), Auszubildende und Studierende sowie Personen, die Leistungen nach SGB II und SGB III erhalten (wobei es hier auch Ausnahmen gibt).

  • Die Antragstellung können Sie bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA) vornehmen. Detallierte Informationen finden Sie hier.


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Ansprechpartner

Wolfgang Lausch
Leiter der Meisterschule/
Weiterbildung
Tel.: 0335-5554230
Fax: 0335-56577525
E-Mail an diesen Kontakt