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Meister-BAföG

Das Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz-AFBG) ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es unterstützt Sie bei der beruflichen Qualifizierung. Das Meister-BAföG bietet über den Darlehensteilerlass einen Anreiz für potenzielle Existenzgründer die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Logo Meister-BAföG

Für nachstehende Lehrgänge, die Sie bei uns belegen, können Sie das Meister-BAföG in Anspruch nehmen:

  • Meistervorbereitungskurse aller Gewerke
  • Betriebswirt/in
  • Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in

Am 01.07.2009 ist das 2. Gesetz zur Änderung des "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderungskonditionen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung in der zuständigen Stadtverwaltung bzw. im zuständigen Landratsamt zur Verfügung.



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Ihre Ansprechpartner

Ämter für Ausbildungsförderung