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Blitzschutz

 

Gibt es gesetzliche Regelungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen?

Wenn keine besonderen Verordnungen vorliegen, ist die Errichtung eines Blitzschutzsystems eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers.

Die neuen Blitzschutznormen der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) stellen ein umfassendes Gesamtkonzept zum Blitzschutz dar. Sie regeln unter anderem die Gefährdung, Schadensursachen, zu schützende Objekte und die möglichen Schutzmaßnahmen.


Wann sollte ich auf meinem Gebäude eine Blitzschutzanlage installieren und wer kann mich beraten, ob eine Anlage für mein Gebäude erforderlich ist?

Eine Blitzschutzanlage sollte auf jeden Fall errichtet werden, wenn:

  • das Gebäude die Umgebung deutlich überragt.
  • das Gebäude eine weiche Dacheindeckung aus Holz oder Reet besitzt.
  • im Gebäude leicht entflammbare oder explosionsgefährdete Stoffe gelagert werden.
  • das Gebäude besonders schützenswert ist.

Eine ordnungsgemäß errichtete Blitzschutzanlage schützt nicht nur das Gebäude vor Beschädigung oder Zerstörung, die Blitzschutzanlage bedeutet vor allem für die Personen und die elektrischen Einrichtungen im Haus eine Sicherheit vor den Auswirkungen eines Blitzschlags.

Ihr Elektroinstallationsbetrieb oder Ihr Architekt beraten Sie gern zu erforderlichen bzw. empfehlenswerten Maßnahmen.


Was kann ich tun, um meine elektronischen Geräte (Fernseher, Computer, …)
im Gebäude zu schützen?

Diese Geräte können über verschiedene Maßnahmen geschützt werden, die wir Fachleute unter dem Begriff „Innerer Blitzschutz“ zusammenfassen.

Insbesondere der Blitzschutzpotenzialausgleich ist dabei die wichtigste Maßnahme, bei der alle metallenen Versorgungsleitungen des Gebäudes (z.B. Gasleitungen, Wasserleitungen, Heizungsrohrleitungen, Fundamenterder und weitere) im Bereich des Stromversorgungs-
hausanschlusses miteinander verbunden werden.

Weiterhin schützt der Blitzstromableiter die zentrale Stromversorgung im Zählerkasten und reduziert die Überspannung durch Ableitung zur Erde.

Leistungsfähige Überspannungsableiter in der Verteilung reduzieren eventuell noch verbleibende Überspannung im gesamten Hausnetz. Zusätzliche Überspannungsableiter direkt vor empfindlichen Geräten bewirken eine weitere Verringerung des Risikos.

Umfassenden Schutz ermöglichen nur Schutzgeräte, die im Rahmen eines vom Fachmann konzipierten und realisierten Blitzschutzkonzeptes eingebaut werden.



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Ansprechpartner

Siegfried Pletz
Ausbilder Elektrotechnik/
Elektronnik
Tel.: 0335-5554254
Fax: 0335-5554298
E-Mail: siegfried.pletz@hwk-ff.de