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Österreich : Neuigkeiten bei der erneuten Dienstleistungsanzeige
Betriebe bekommen zukünftig keine Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Wien mehr über die erfolgte Erneuerung der Dienstleistungsanzeige nach Ablauf der 12 Monate auf die Erstanzeige der Dienstleistung.
Eine EU-Bescheinigung muss bei der Erneuerung nur noch dann abgegeben werden, wenn sich an der Firmierung, Adresse oder am Betriebsleiterstatus etwas geändert hat. Die Erneuerung ist kostenlos.
Die Betriebe werden lediglich noch im Dienstleisterregister geführt. Deshalb sollten Betriebe möglichst davon einen Bildschirm-Ausdruck (sogenannter Screen Shot) sowie die Mitteilung des Ministeriums auf die Erstanzeige in Kopie auf der Baustelle mit sich führen.
Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International, Ausgabe Dezember 2011
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