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Abschluss der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages
Mit Zustimmung des Landtages von Schleswig-Holstein am 16. Dezember 2011 ist das Ratifizierungsverfahren für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeschlossen. Nach Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden bis zum 31. Dezember 2011 kann das neue System der Rundfunkbeiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten und das heutige gerätebezogene Gebührensystem ablösen.
Die Pflicht der Unternehmen zur Entrichtung des neuen „Rundfunkbeitrages“ knüpft künftig grundsätzlich an der Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte an und besteht unabhängig vom Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten.
Kleinbetriebe bis acht Beschäftige (pro Betriebsstätte) müssen einen Drittelbeitrag entrichten; Betriebsstätten bis 19 Beschäftigte einen vollen Beitrag und Betriebsstätten mit 20 und mehr Beschäftigten zwei Beiträge (weitere sieben Staffelstufen für größere Betriebsstätten folgen).
Außerdem unterliegen die betrieblichen Kraftfahrzeuge der Beitragspflicht. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei, für alle weiteren Fahrzeuge ist ein Drittelbeitrag zu entrichten.
Ein Rundfunkbeitrag wird ab 2013 voraussichtlich ca. in der Höhe der heutigen Fernsehgebühr (17,98 EURO pro Monat) liegen.
Den Betrieben steht zur Abschätzung ihrer zukünftigen Belastung ein Rechner auf der Seite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zur Verfügung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks
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