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Kreditmediation

Übersicht über das Verfahren
Im Auftrag der Bundesregierung leitet und koordiniert der Kreditmediator seit dem 01.03.2010 den Aufbau eines Kreditmediationsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziele des Mediationsverfahrens
Falls ein Kreditantrag eines gewerblichen Unternehmens von der Hausbank abgelehnt wurde, wird der Kreditmediator Deutschland als bankunabhängiger, neutraler Vermittler das Mediationsverfahren zwischen Unternehmen und Kreditwirtschaft koordinieren und die Unternehmen bei Bedarf in den verschiedenen Phasen des Verfahrens begleiten. Ziel ist es, geeignete Wege für eine Lösung zwischen allen Beteiligten zu erarbeiten und damit für Vorhaben eine Finanzierung zu ermöglichen.  
 
Aufgaben des Bundeskreditmediators
Der Bundeskreditmediator nimmt die Anträge auf Mediation entgegen und prüft nach Maßgabe der Voraussetzungen auf Mediationsfähigkeit und Mediationswürdigkeit. Bei positivem Prüfergebnis bittet er die zuständige Handwerkskammer um Durchführung eines Mediationsgespräches.
 
Mitwirkung der Kammern
Die Kammern können - nach erfolgter Vorprüfung - ein Gespräch zwischen Unternehmen und Kreditinstitut organisieren, in der Regel unter Einbeziehung zusätzlicher potenzieller Finanzierungspartner (Bürgschaftsbanken, Förderbanken). Die mitwirkenden Kammern benennen dafür jeweils einen Ansprechpartner.
 
Unternehmensbezogene Voraussetzungen für die Kreditmediation
Zulassungskriterien für das Verfahren beinhalten unter anderem:

  • Antragsteller ist Mitglied einer Handwerkskammer,
  • das Unternehmen ist mindestens zwei Jahre am Markt tätig,
  • es liegen mindestens zwei vollständige Jahresabschlüsse vor,
  • das Kreditvolumen bewegt sich in einer Größenordnung von mindestens 25.000 Euro,
  • es besteht keine Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens und es existiert kein Sanierungsbedarf,
  • es bestehen keine laufenden Rechtsstreitigkeiten beziehungsweise Schlichtungsverfahren mit dem ablehnenden Kreditinstitut, Runden Tischen usw..

Ablauf des Mediationsverfahrens

  • Ein Unternehmen wendet sich nach Ablehnung seines Kreditantrages an den Bundeskreditmediator.
  • Der Bundeskreditmediator prüft den Antrag und bittet das Kreditinstitut um eine zweite Stellungnahme.
  • Der Bundeskreditmediator entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Antrages.
  • Bei Annahme empfiehlt er der zuständigen Kammer die Organisation und Durchführung eines Mediationsgesprächs.
  • Parallel hierzu bittet er weitere Finanzierungspartner um eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Kammer.
  • Ergeben sich aus diesen Stellungnahmen und weiteren Informationen Tatsachen, die zu einer neuen Kreditentscheidung der Hausbank führen können, lädt die Kammer zu einem "Mediationstisch" ein, dessen Ergebnis übermittelt die Kammer dem Bundeskreditmediator.
  • Der Bundeskreditmediator teilt Ergebnis dem Antragsteller und dem Kreditinstitut mit.


Ansprechpartner zur Kreditmediation
Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg
Abteilung Gewerbeförderung

Weitere Informationen erfahren Sie auch unter www.kreditmediator-deutschland.de.
Die notwendigen Anträge, Formulare und Merkblätter entnehmen Sie diesen Seiten als Download.

 



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Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (O)
Region Ostbrandenburg
Abteilung Gewerbeförderung
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Jördis Kaczmarek
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Fax: 0335-5619123
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