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Bei wirtschaftlichen Problemen: Handwerkskammer hilft durch "Runden Tisch"
Der Alltag eines Handwerksunternehmens ist risikoreich: Gibt es rasante Veränderungen am Markt oder drohen dem Handwerksbetrieb hohe Forderungsverluste kann ein bis dahin erfolgreiches Handwerksunternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten. Nur durch rechtzeitiges und schnelles Gegensteuern ist dann eine schwere Krise oder gar eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Damit der Unternehmer in schwierigen Situationen nicht allein „im Regen" stehen bleibt, gibt es seit mehr als 10 Jahren den „Runden Tisch" für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dieses gemeinsam mit den Kammern ins Leben gerufene Förderinstrument wird als „Runder Tisch der KfW" (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wie bisher weitergeführt.
Nicht gefördert werden Unternehmen
- die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder
- die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.
Der Ablauf des Projektes ist dabei so einfach wie wirkungsvoll:
1. Schritt: Antrag in der Antragsplattform erfassen
Bitte erfassen Sie Ihre Daten in der Antragsplattform.
· Antragsplattform aufrufen
· Hilfe zum Online-Antrag (PDF, 1,837 MB, nicht barrierefrei)
Anschließend können Sie Ihren Antrag ausdrucken
2. Schritt: Antrag beim Regionalpartner stellen
Der Regionalpartner, der Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer ist Ihr erster Ansprechpartner. Ihm stellen Sie Ihren Beratungswunsch vor und liefern ihm alle gewünschten Informationen.Bitte reichen Sie zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen beim Regionalpartner ein:Leistungsangebot des Unternehmens (Produkte/Dienstleistungen);
1. Kreditverträge
2. aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
3. Kreditorenliste
4. Debitorenliste
5. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz)
6. sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
7. Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand.
Falls Sie einzelne Unterlagen nicht vorlegen können, begründen Sie dies bitte schriftlich.
Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung mit dem Runden Tisch gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und informiert Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
· Regionalpartner suchen
3. Schritt: Berater wählen
Nach der Zusage der KfW können Sie einen Berater auswählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht. Für den Runden Tisch zugelassene Berater finden Sie ausschließlich in der KfW-Beraterbörse. Mit dem Berater schließen Sie den Beratungsvertrag.
· KfW-Beraterbörse
4. Schritt: nach Abschluss der Beratung
Bitte reichen Sie den Schlussverwendungsnachweis im Original beim Regionalpartner ein. Der Regionalpartner reicht Ihre Unterlagen an die KfW weiter.
Die KfW zahlt die Förderung an den Berater aus.
Wer trägt die Kosten der Beratung?
Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich
- die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und
- die Fahrtkosten in gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.
Der Berater erhält eines Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 EUR pro Einsatztag á 8 Stunden. Damit werden die Kosten für Unternkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten. Die Kosten werden von der KfW getragen.
Basis für eine erfolgreiche Unterstützung bei der Überwindung von wirtschaftlichen Schwiergkeiten ist in jedem Fall die rechtzeitige Meldung der Unternehmer bei den Beratern der Handwerkskammer. Bei wirtschaftlichen Problemen ist der wichtigste Faktor ein hinreichend großes Zeitfenster zur Einleitung und Durchführung der Sanierung, ggf. über den „Runden Tisch" der KfW.
Diese Dienstleistung der Handwerkskammer wird nach wie vor kostenfrei angeboten. Bei entsprechendem Bedarf sollte sich jeder Interessent an die kaufmännischen Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg unter der Telefonnummer 0335 / 5619-120 wenden.
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