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KfW Bankengruppe - Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten (TAB)
Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Die Turn Around Beratung wird bundesweit angeboten.
Wer kann die Turn Around Beratung in Anspruch nehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose.
Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
- 75 % in den neuen Bundesländern (sowie "Phasing Out"-Regionen)
- 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)
- 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.
Suchen Sie einen qualifizierten Berater?
Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei.
Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für die Turn Around Beratung gelisteten Berater.
Ablauf der Beratung
- Sie wenden sich an einen Regionalpartner der KfW, einen Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer. Dort führen Sie ein persönliches Gespräch und reichen eine aktuelle Schwachstellenanalyse ein. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung einer Turn Around Beratung gegeben sind. Sie liefern alle gewünschten Informationen zu.
- Der Regionalpartner sendet den Antrag zusammen mit der Schwachstellenanalyse an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis der vom Regionalpartner abgegebenen Empfehlung und sendet Ihnen die Zusage.
- Jetzt können Sie einen Berater auswählen. Der Berater muss in der KfW Beraterbörse und für die Turn Around Beratung frei geschaltet sein. Sie schließen mit Ihrem Berater einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Vertrages, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Vertrages geregelt. Den Vertrag können Sie beim Regionalpartner einreichen. Die KfW prüft den Vertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Nach dem Abschluss der Turn Around Beratung reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein:
- den abgeschlossenen Beratervertrag (sofern nicht schon erfolgt)
- Gesamtrechnung des Beraters
- Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil
- den Abschlussbericht des Beraters
- Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Berater aus.
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