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Wie viel ist mein Betrieb eigentlich wert? - Die Handwerkskammer kann helfen!
Das Handwerk steht vor einem Generationenwechsel - in den nächsten Jahren stehen zahlreiche Betriebe zur Übergabe an. Viele Betriebe sind noch nicht oder nur unzureichend darauf vorbereitet, denn es sind viele Aspekte dabei zu berücksichtigen. Bei der Vielzahl der Übergabemöglichkeiten, sollte die richtige Übergabeform für jeden einzelnen Betrieb individuell und mit Hilfe entsprechender Experten erarbeitet werden.
Handwerksunternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben, verkaufen oder verpachten möchten, können sich diesbezüglich an die Betriebsberater der Abteilung Gewerbeförderung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg wenden. Auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können diese kostenlose Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Eine Frage beschäftigt den einen oder anderen Unternehmer in diesem Zusammenhang immer wieder: „Wie viel ist mein Betrieb eigentlich wert?“. Die Vorstellungen der Betriebsinhaber vom Wert des eigenen Unternehmens weichen unter Umständen von den tatsächlich erzielbaren Preisen im Falle eines Verkaufes ab. Ein Übernehmer geht häufig von wesentlich niedrigeren Preisvorstellungen aus, weil er seine zukünftigen Belastungen zu berücksichtigen hat.
Je nachdem, ob der ganze Betrieb übergeben werden soll oder nur Teile davon, ob die Betriebsimmobilie den Eigentümer wechseln soll oder nur die Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen verkauft werden sollen, kann nach Prüfung aller Gegebenheiten eine Betriebs-, Maschinen- oder Immobilienbewertung vorgenommen werden. Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den uns vorliegenden Informationen zu den Bewertungsobjekten ab. Dafür benötigen wir Ihre Mitarbeit, denn die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung.
Hier ein kurzer Überblick über die von uns angebotenen Bewertungsarten:
Unternehmenswert nach AWH-Standard
(AWH - Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk)
Mit Hilfe des bundesweit standardisierten Bewertungsverfahren (AWH-Standard) wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ein realistischer Wert für das gesamte Unternehmen errechnet. Die Bewertung beruht auf den zu erwartenden Betriebsergebnissen und berücksichtigt die für die im Handwerk typischen Klein- und Mittelbetriebe geltenden Besonderheiten.
Maschinenbewertung
Für die Übergabe des beweglichen Anlagevermögens kann die Bewertung der Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen erforderlich werden. Der von uns ermittelte Zeitwert richtet sich nicht nach steuerlichen oder buchhalterischen Abschreibungen, sondern ist abhängig von der technischen Lebensdauer des Gerätes bzw. der Anlage, weiterhin vom Alter der Maschine, dem Betriebszustand, insbesondere unter Berücksichtigung der Abnutzung, der Instandhaltung und der Verwendung und Nutzung im Betrieb.
Immobilienbewertung
Die Kenntnis des aktuellen Verkehrswertes einer Immobilie ist unabdingbar bei der Planung einer Betriebsübergabe, bei der (auch) die Betriebsstätte übergeben werden soll. Unsere technische Betriebsberaterin kann für Sie im Rahmen der Beratung unter gewissen Voraussetzungen auch die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden vornehmen.
Wenn Sie eine Bewertung Ihres Unternehmens benötigen oder Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Abteilung Gewerbeförderung. In einem persönlichen Gespräch werden alle Vorraussetzungen geklärt sowie die Inhalte und Unterschiede der einzelnen Wertermittlungsverfahren ausführlich erläutert.
Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Maschinen- und Immobilienbewertung ist unsere Technische Betriebsberaterin Frau Yvonne Pilz, Telefon 0335 5619-127, yvonne.pilz@hwk-ff.de.
Zum Thema Unternehmenswert nach dem AWH-Standard–Verfahren stehen Ihnen unsere betriebswirtschaftlichen Berater unter Telefon 0335 5619-120 zur Verfügung.
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