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Gründerzuschuss

Das Ziel des Gründerzuschusses ist, arbeitslose Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Das Förderinstrument Gründerzuschuss richtet sich ausschließlich an Existenzgründer, die Arbeitslosengeld I beziehen, noch mindestens drei Monate Anspruch darauf haben und sich beruflich selbstständig machen wollen.

Zwingende Fördervoraussetzung bleibt ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der Selbstständigkeit, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.

Das neue Förderinstrument umfasst zwei Phasen: Neun Monate lang können arbeitslose Existenzgründer eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 € monatlich erhalten. Auf diese erste Förderphase haben Antragsteller einen Rechtsanspruch.

In der zweiten Phase können arbeitslose Existenzgründer für sechs weitere Monate eine Pauschale von 300 € erhalten. Die Gewährung dieser fortgeführten Förderung liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur. Hierfür müssen Existenzgründer der Arbeitsagentur ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Der noch verbleibende Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird während der Förderung verbraucht. Damit wird ein Wiederaufleben eines eventuellen Restanspruches ausgeschlossen.

Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Sperrfrist von drei Monaten keine Förderung. Nach Ablauf dieser Sperrfrist besteht aber die Möglichkeit, den Gründerzuschuss zu beantragen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch nehmen. Ihnen steht wie bisher das Einstiegsgeld zur Verfügung.

Wer gründet, dem fehlt es oftmals an allen Ecken und Enden am nötigen Geld. Nicht selten sparen Existenzgründer daher in der Anfangsphase an den Sozialversicherungsbeiträgen. Das kann kostspielige Folgen haben.

Lassen Sie sich deshalb kostenfrei beraten. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Betriebsberater.



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