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Neues KfW-StartGeld
Entsprechend einem Rundschreiben der KfW bietet diese ein neues KfW-StartGeld an. In diesem neuen KfW-Startgeld werden die Programme StartGeld und Mikro-Darlehen zusammen geführt.
Die KfW wird die KfW-StartGeld-Beihilfen im Rahmen der „De-minimis"-Verordnung vergeben, so dass der Antragsteller eine „De-Minimis"-Erklärung abgeben muss.
Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen KfW-StartGeldes:
- Zielgruppe sind Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen oder am Markt tätig sind.
- Gesamtfinanzierungsbedarf max. 50.000 EUR für Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, Beschränkung des Kreditbetrages für Betriebsmittel auf max. 20.000 EUR.
Der Investitionsbetrag kann über 50.000 EUR liegen, wenn der überschreitende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.
Der Antragsteller soll vorhandene eigene Mittel einbringen. - Laufzeit bis zu 5 / 1 tilgungsfreies Anlaufjahr (5/1) und 10 Jahren mit mindestens 1 und höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre (10/2).
- Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit bei monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen fest.
- Auszahlung: 100 %.
Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen in Abhängigkeit vom Investitionsfortschritt ausgezahlt werden. - Eine zweifache Antragstellung bis zum kumulierten Kreditbetrag auf 50.000 EUR ist möglich.
- 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU-Kommission an.
- Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung.
- Vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit kostenfrei möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.
Auch auf den Internetseiten der KfW Mittelstandsbank unter KfW-StartGeld finden Sie weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema.
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