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Vorsicht vor irreführenden Schreiben!
In letzter Zeit wurde die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg von Mitgliedern verstärkt darüber informiert, dass diverse Anbieter eine kostenpflichtige Eintragung in Registern und Werbebroschüren von Betriebsinhabern in Auftrag gegeben haben wollen. Diesbezüglich können beispielhaft die „Gewerbeeintrag-Zentrale“, die „Gewerbe-Auskuft.com“, die „Deutsche Internetkartei“ oder der „Regional Print Verlag“ benannt werden.
Die zum Zwecke des Vertragsabschlusses zugesendeten Formulare sind häufig bereits vorausgefüllt und teilweise offensichtlich bewusst so gestaltet, dass beim Empfänger der Eindruck einer amtlichen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintragung hervorgerufen werden soll.
Formularbeispiele können Sie unter dem beigefügten Download einsehen.
Die Empfänger werden lediglich um die Angabe von etwa notwendigen Korrekturen und die Unterschrift sowie zur Rücksendung des Formulars aufgefordert. Sofern man jedoch, wie häufig geschehen, unter zeitlichem Druck das sorgfältige Durchlesen des „Kleingedruckten“ unterlässt, werden durch die Rücksendung teilweise sehr kostenintensive Leistungen in Auftrag gegeben. Diese teuren Fehler werden in der Regel erst bemerkt, wenn die Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen eintreffen. Ein Widerruf der Erklärung ist dann aber meist ausgeschlossen. Aus diesem Grund rät die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg allen Mitgliedern die übersendeten Angebote sorgfältig zu lesen und vor Abschluss derartiger Verträge Leistung und Gegenleistung gut miteinander abzuwägen.
Selbstverständlich steht Ihnen die Abteilung Recht der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg bei der Prüfung und Bewertung der Angebote gern zur Verfügung.
Aktuell werden seit einigen Tagen außerdem bundesweit Zahlungsaufforderungen verbunden mit einem Begleitschreiben mit dem „Betreff: Information Beiträge CO2“ verschickt. Der Absender ist ein sog. Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe (DIFUG). Das Begleitschreiben vermittelt den Eindruck, von einer deutschen Behörde zu stammen. Die Rechnung lautet auf einen Betrag von 130,90 €, mit der die Kosten für Informationen zur Senkung des CO2-Ausstoßes sowie für ein Zertifikat als Umweltfreundliches Unternehmen 2009 abgerechnet werden sollen.
Diese Rechnungsstellung, stellt ohne zuvor erteilten Auftrag ein grobes Vortäuschen von Zahlungsverpflichtungen dar. Der irreführende Eindruck wird durch den beigefügten und bereits ausgefüllten Überweisungsträger noch verstärkt. Soweit der Zahlungsaufforderung kein entspr. Vertragsschluss vorausgegangen ist, besteht auch keine Pflicht zur Überweisung des von dem DIFUG in Rechnung gestellten Betrages.
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg empfiehlt grundsätzlich beide Schreiben zu ignorieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung (0335/5619-136).
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