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Aktuelles aus dem Umsatzsteuerrecht
Neue Regelung trat am 1. April 2004 in Kraft
Nachdem die Ermächtigung des Europäischen Rates zur Umkehrung der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß § 13 b UStG am 31.03.2004 erteilt wurde, tritt die Regelung zum 01.04.2004 in Kraft.
Es wird jedoch eine Übergangsfrist für die Anwendung dieser Neuregelung bis zum 30.06.2004 geben.
Bauleistungen, die demnach zwischen dem 01.04.2004 und dem 30.06.2004 ausgeführt werden, unterliegen nach wie vor in Folge der Erteilung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer der Umsatzsteuerschuld des leistenden Unternehmers.
Dies gilt jedoch nur, soweit sich die Vertragsparteien hierzu einvernehmlich geeinigt haben und der Umsatz in zutreffender Höhe versteuert wird. Dies sollte durch eine schriftliche Vereinbarung niedergelegt werden.
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