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Tarifverträge im Handwerk
Allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg informiert an dieser Stelle über die einschlägigen allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Brandenburgische Handwerk. Diese Tarifverträge sind dem Verzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen.
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Neuer Mindestlohn im Elektrohandwerk zum 1.1.2011
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1 323), geändert durch Artikel 223 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2 407), wurde im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken der Bundesrepublik Deutschland vom 4. März 2010 zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen
Handwerke (Bundesinnungsverband), Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main, und der Industriegewerkschaft Metall, Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main abgeschlossen.
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Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk 2012 - 2013
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 21.12.2011 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk erlassen.
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Neuer Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk 1.9.2009 bis 29.2.2012
Im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab 1. Juli 2011 neue Mindestlöhne. In Brandenburg gilt dann ein Mindestlohn von 9, 75 €.
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Neuer Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk 2012 - 2013
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 21.12.2011 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk erlassen.
Damit wird der von den Tarifvertragsparteien des Gebäudereinigerhandwerks ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag vom 23.08.2011 für alle unter seinen am 01.01.2012 gültigen Geltungsbereich fallenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer für anwendbar erklärt.
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Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1.12.2011
Die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 24. Oktober 2011 (Bundesanzeiger Nr.167, S. 3865 ff) tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2013.
Den Verordnungstext finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/8.%20BauArbbV.pdf?__blob=publicationFile.
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