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Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk 2012-2013

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 21.12.2011 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk erlassen.


Damit wird der von den Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag vom 28.09.2009 für alle unter seinen am 01.01.2012 gültigen Geltungsbereich fallenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer für anwendbar erklärt.

Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk beträgt  ab dem 01.01.2012 11,00 € und ab dem 01.01.2013 11,20 €.
 
Eine Unterscheidung zwischen gelernten bzw. ungelernten Arbeitnehmern ist ebenso wenig vorgesehen, wie eine Unterscheidung zwischen Tätigkeiten in den neuen oder alten Bundesländern.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung endet zum 31.12.2013.


Übersicht der Mindestlöhne:

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

11,00 Euro ab 01.01.2012
11,20 Euro ab 01.01.2013



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