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Neuer Mindestlohn im Elektrohandwerk zum 1.1.2011

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1 323), geändert durch Artikel 223 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2 407), wurde im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken der Bundesrepublik Deutschland vom 4. März 2010  zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (Bundesinnungsverband), Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main, und
der Industriegewerkschaft Metall, Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main abgeschlossen.

Dieser Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken der Bundesrepublik Deutschland vom 4. März 2010 wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2011 mit folgender Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages endet ohne Nachwirkung mit Ablauf des 31. Dezember 2013.

Der Tarifvertrag gilt für alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der persönliche Geltungsbereich umfasst alle Beschäftigte, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben (mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten etc.).

Ab 01.01.2011 wird gemäß der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien für Arbeitsorte in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin ein Mindestlohn von 8,40 Euro und auf Arbeitsstellen in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von 9,70 Euro wirksam.

Übersicht der Mindestlöhne:  

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Die Beschäftigten erhalten als Mindestentgelt einen Stundenlohn an Arbeitsorten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen von:

8,40 Euro ab 01.01.2011
8,65 Euro ab 01.01.2012
8,85 Euro ab 01.01.2013
 
an Arbeitsorten in den übrigen Bundesländern von:

9,70 Euro ab 01.01.2011
9,80 Euro ab 01.01.2012
9,90 Euro ab 01.01.2013



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