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Neuer Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk

Neuer Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk zum 01.03.2008

Das Bundesarbeitsministerium hat mit der zweiten Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereinigerhandwerk die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Tariflohnerhöhung um 3,5 Prozent zum 01.03.2008 umgesetzt. Der neue Tarifvertrag sieht nur noch zwei allgemeinverbindliche Entgeltgruppen vor.
Die Entgeltgruppe 1 beinhaltet Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten. Diese Lohngruppe ist in Brandenburg mit 6,58 € und in den alten Bundesländern einschließlich Berlins mit 8,15 € zu vergüten. Die zweite allgemeinverbindliche Lohngruppe ist die Lohngruppe 6, die für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten gilt und die in Brandenburg 8,34 € sowie in den alten Bundesländern einschließlich Berlins 10,80 € beträgt. Für die Zahlung der Vergütung ist grundsätzlich der Ort der Arbeitsstelle maßgeblich, d.h. dass Brandenburger Betriebe auf einer Arbeitsstelle in Berlin den dort beschäftigten Mitarbeitern für die Dauer der Beschäftigung an dieser Arbeitsstelle den Mindestlohn für Berlin zahlen müssen.

Durch die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerkes in das Arbeitnehmerentsendegesetz wurde sichergestellt, dass auch ausländische Betriebe und deren Arbeitnehmer an diese tarifvertraglichen Bedingungen gebunden sind.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat die Lohntarifverträge einschließlich der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung zum 30. September 2009 gekündigt.

Übersicht der Mindestlöhne

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Ost

Brandenburg-Ost, Potsdam

Lohngruppe

Stundensatz in Euro

ab 1. April 2004

ab 1. Januar 2005

ab 1.März 2008

ab 1. Januar 2009

1

6,18

6,36

6,58

6,58

2

6,48

6,67

3

6,78

6,98

4

6,98

7,19

5

7,41

7,63

6

7,83

8,06

8.34

8,34

7

8,68

8,94

8

9,36

9,64

9

9,96

10,26

 

West

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Lohngruppe

Stundensatz in Euro

ab 1. April 2004

ab 1. Januar 2005

ab 1. März 2008

ab 1. Januar 2009

1

7,68

7,87

8,15

8,15

2

8,18

8,38

3

8,68

8,90

4

9,18

9,41

5

9,65

9,89

6

10,18

10,43

10,80

10,80

7

11,28

11,56

8

12,23

12,54

9

12,98

13,30



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