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Haarfärbung bei Jugendlichen unter 16 Jahren

Seit dem 1. November 2011 sind Haarfärbungen mit „Oxidationshaarfärbemitteln“, aber auch mit anderen Haarfarben, für Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt. Hintergrund dieser Regelung ist das seltene, aber mögliche Allergierisiko in diesem Bereich, das zu besonderen Hinweispflichten für Hersteller und Anwender führt. Ab diesem Zeitpunkt wird in den Beipackzetteln (zum Teil auch auf den Verpackungen und/oder auf den Farbtuben und Behältern) unter anderem folgender Hinweis abgedruckt sein: „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“.

Was bedeutet das für die Salonpraxis?
Es dürfen keine Jugendlichen unter 16 Jahren mit Haarfarben behandelt werden, die diesen Hinweis im Beipackzettel oder auf der Verpackung enthalten. Dies gilt rechtlich und auch aus Haftungsgründen selbst dann, wenn zum Beispiel die Eltern einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen würden.
Dies gilt aber auch für Auszubildende unter 16 Jahren im Friseurhandwerk. Der kundenbezogene Umgang der Auszubildenden mit diesen Haarfärbemitteln zu Ausbildungszwecken ist jedoch möglich, wenn sie über mögliche Risiken informiert und die notwendigen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen und deren Anwendung ständig überwacht wird. Das bedeutet, dass während des Anmischens, Auftragens und Ausspülens dieser Färbemittel regelmäßig geeignete Schutzhandschuhe getragen werden müssen, um jeden Hautkontakt zu vermeiden.

Welche Haarfärbemittel sind betroffen?
Alle Oxidationshaarfärbemittel und Haarfarben, die im Beipackzettel (oder auf der Verpackung bzw. auf der Tube/Behälter) diesen Hinweis ab 1. November 2011 enthalten. Wir empfehlen, sich grundsätzlich an diese Angaben und Hinweise der Hersteller zu halten und im Zweifelsfall Kontakt mit dem Hersteller oder Lieferpartner aufzunehmen.

Wie argumentiere ich am besten gegenüber Kunden?
„Der Gesetzgeber hat bewusst, wie auch in anderen Bereichen des Jugendschutzes, eine altersabhängige Beschränkung für das Färben der Haare eingeführt. Mit einer solchen Altersgrenze will er eine verantwortungsvolle Entscheidung hinsichtlich der Typveränderung, der Häufigkeit und Auswirkungen einer Farbbehandlung sicherstellen.“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks



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