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Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Zum 04. Juli 2009 endet eine wichtige Übergangsfrist der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung. Betriebe des Kälte- und Klima-Handwerks, des SHK-Handwerks sowie des Elektro-Handwerks benötigen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt für bestimmte Tätigkeiten, die die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung regelt, eine Zertifizierung.

Um sicherzustellen, dass alle Betriebe diese Frist einhalten können - auch dann, wenn Sachkundelehrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden - empfehlen wir Ihnen, - soweit noch nicht geschehen - so schnell wie möglich eine Übergangsbescheinigung zu beantragen. Sie erhalten eine Übergangsbescheinigung, wenn Sie über eine Qualifizierung im Bereich Kälteanlagen, Kältekreisläufe allgemein und Klimaanlagen verfügen sowie vor dem 04. Juli 2008 bereits Tätigkeiten an solchen Anlagen ausgeführt haben.

Ein entsprechendes Antragsformular haben wir als Download für Sie zur Verfügung gestellt.

Sobald wir die Sachkundebescheinigung erteilt haben, werden wir Ihnen diese gemeinsam mit einem Antragsformular zur Erteilung des Zertifikats nach § 6 Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung zusenden, welches Sie bitte ausfüllen und unmittelbar an die zuständige Behörde weiterleiten.
Sollten Sie und Ihre Beschäftigten bereits über eine Sachkundebescheinigung verfügen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung. In diesem Fall senden wir Ihnen das Antragsformular für die Zertifizierung zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



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Ansprechpartner

Yvonne Pilz
Technische- und Umweltberaterin
Tel.: 0335-5619127
Fax: 0335-5619123
E-Mail an diesen Kontakt

 

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