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Lenk- und Ruhezeiten bei Transporten beachten!
Werden Material und Ausrüstungen transportiert, sollte sich das Unternehmen bezüglich der geltenden Gesetzlichkeiten informiert zeigen.
Grundsätzlich gilt:
Gesamtgewicht von Fahrzeug und eventuellem Anhänger darf 3,5 t bei einer Wegstrecke > 50 km nicht überschreiten, sonst gelten dann die EG-Sozialvorschriften und als nationale Vorschrift das Fahrpersonalgesetz (FPersG).
Gemäß EWG Nr. 3820/ 85 und 3821/ 85 sowie FPersG, FPersV (Fahrpersonalverordnung) und ArbZG (Arbeitszeitgesetz) muss bei Überschreitung der o.a. Grenzen ein Fahrtenschreiber installiert sein. Dies trifft auch bei Fahrten zum Arbeitsort zu, wenn dieser > 50 km entfernt sein sollte.
Da Verstöße gegen dieses Regelwerk eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die ca. 1000.- EUR kosten kann, sei eindringlich zur Anschaffung eines eichfähigen EG-Kontrollgerätes geraten.
Die dafür geltenden Unterlagen können in der Handwerkskammer Frankfurt(O) angefordert werden.
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