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Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.10.2009

Zum 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV2009) in Kraft. Damit gelten neue gesetzliche Anforderungen und Berechnungsvorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit der Einführung der neuen EnEV wurden Änderungen an den Förderbedingungen notwendig. Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude können die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienzhäusern weitgehend gleich bleiben. In Einzelfällen ist jedoch, wegen der neuen Rechenvorschriften der EnEV2009, eine Abweichung beim Vergleich der heutigen mit den neuen Förderstufen nicht ausgeschlossen. Unverändert bleiben die Zins- und Zuschusskonditionen.
Im August 2009 wurde bereits über die neuen Förderstufen für die KfW-Effizienzhäuser in den Programmen Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen informiert. Dabei werden die heutigen Förderstufen auf Basis der EnEV2007 in neue Stufen auf Basis der EnEV2009 übertragen, ohne die Anforderungen zu verschärfen. Denn bereits heute sind die KfW-Effizienzhäuser so anspruchsvoll, dass sie auch nach EnEV2009 den gesetzlichen Mindeststandard übertreffen. Ergänzt wird das Förderangebot durch neue zusätzliche Förderstufen für KfW-Effizienzhäuser.

 

Bezugsgröße: EnEV 2007

Bezugsgröße: EnEV 2009

Zinssatz

Tilgungszuschuss


Energieeffizient Sanieren


Einzelmaßnahmen

2,47 eff.

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KfW-Effizienzhaus 100

KfW-Effizienzhaus 130

1,41 eff.

5,0%

KfW-Effizienzhaus 115

1,41 eff.

7,5%

KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhaus 100

1,41 eff.

12,5%

KfW-Effizienzhaus 85

1,41 eff.

15,0%

Enegieeffizient Bauen



KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhaus 85

4,06 eff.

---

KfW-Effizienzhaus 55

KfW-Effizienzhaus 70

2,47 eff.

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KfW-Effizienzhaus 55 (ab Anfang 2010 im Angebot)

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Hinweis für Energieberater: Zur Berechnung des energetischen Niveaus der neuen KfWEffizienzhäuser sind sowohl der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) als auch der spezifische Transmissionswärmeverlust (H’T) für das Referenzgebäude nach Tabelle 1, Anlage 1 der EnEV zu berechnen!
Neben den Förderstufen für das KfW-Effizienzhaus haben wir auch die energetischen Anforderungen an förderfähige Einzelmaßnahmen mit Blick auf die EnEV2009 überprüft und sofern erforderlich angepasst. Dabei wurden die Anforderungen insbesondere an Bauteile der Gebäudehülle moderat angepasst. Die Anforderungen an förderfähige Heizungs- und Lüftungsanlagen bleiben weitgehend unverändert. Auch für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten unverändert die bekannten Finanzierungskonditionen.
Die neuen Programmbedingungen gelten ab dem 01.10.2009. Um den Wechsel zu den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 (Antragseingang bei der KfW) parallel die alten Programmbedingungen fort. Damit können sowohl vor dem 01.10.2009 als auch nach Einführung der neuen EnEV geplante Vorhaben die gleiche Förderung erhalten. Erst ab dem 01.01.2010 gelten ausschließlich die neuen Bedingungen.

Als Anlagen haben wir die neuen Merkblätter der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren, inkl. der Anlagen beigefügt. Weitere Einzelheiten zu den energetischen Anforderungen oder bspw. Ausnahmeregelungen bei Vorgaben des Denkmalschutzes können Sie diesen Merkblättern entnehmen.


Energetische Sanierung von Gebäuden der Kommunen und gemeinnütziger Organisationen (Programm Nr. 157, 218)

Bei den Programmen Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218) und Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157) werden ebenfalls neue Anforderungen definiert. Dabei werden wir weitgehend analog zu den o.g. Änderungen bei den Wohngebäuden verfahren. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen. Hinsichtlich der energetischen Sanierung auf Neubauniveau wird der Begriff KfW-Effizienzhaus 100 EnEV2009 für Nichtwohngebäude eingeführt. Über die Einzelheiten hierzu werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Die energetischen Anforderungen werden auch in diesem Bereich künftig auf Basis der EnEV2009 festgelegt. Die Hauptanforderung bezieht sich auch hier auf den Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes bezogen auf das Referenzgebäude nach Tabelle 1, Anlage 2 der EnEV2009.
Die Übergangsregelungen entsprechen dem Verfahren in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
In den Programmen Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218) und Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157) gelten zurzeit folgende Zinssätze:

 

Energieeffzient Sanieren
- Kommunen (218)

20/3* Zinsbindung 10 Jahre

Zinssatz effektiv 1,15% p.a.

30/5* Zinsbindung 10 Jahre

Zinssatz effektiv 1,15% p.a.

Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157) (Beispiele)

20/3* Zinsbindung 10 Jahre, Preisklasse B**

Zinssatz effektiv 2,37% p.a.

30/5* Zinsbindung 10 Jahre, Preisklasse B**

Zinssatz effektiv 2,37% p.a.

*) Maximale Kreditlaufzeit in Jahren/davon tilgungsfreie Anlaufjahre
**) Anwendung des Risikogerechten Zinssystems der KfW. Kreditnehmer werden ausgehend von ihrer Bonität und der Besicherung der Darlehen in Preisklassen eingruppiert (Preisklasse A bis Preisklasse G). Die Höhe des Kreditzinses richtet sich nach der Einordnung des Kreditnehmers in die jeweilige Preisklasse.


Die vollständigen aktuellen Zinskonditionen finden Sie auf den Internetseiten der KfW Ban kengruppe unter www.kfwfoerderbank.de.

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des KfW-Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:
• Unternehmensfinanzierung - Servicenummer: 01801 / 24 11 24*)
• Wohnwirtschaft und Infrastruktur - Servicenummer: 01801 / 33 55 77*)
*) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.

Quelle: KfW Bankengruppe

 

 

 



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