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Prüfung medizinischer, elektrischer Geräte

im Gesundheitshandwerk

Aus gegebenem Anlass möchte die Handwerkskammer Frankfurt(Oder) - Region Ostbrandenburg auf eine meist in den Hintergrund gedrängte Problematik aufmerksam machen, die bereits verschiedentlich angesprochen worden ist.
Betroffen sind dabei die Gewerke Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechniker, -schuhmacher,  Zahntechniker, Kosmetiker und auch Friseure.
 
Ein Unternehmer  hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, was auf Grundlage der BGVA3 sowie der Norm DIN VDE 0751 (MPG) erfolgen muss.

DIN VDE - Bestimmungen  (Auszug)

DIN VDE 0701-1

  • Instandsetzung, Änderung, und Prüfung elektrischer  Geräte
  • (Allgemeine Anforderungen)

DIN VDE 0702

  • Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten mit Steckvorrichtung

DIN VDE 0751-1

  • Prüfen der elektrischen Sicherheit elektromedizinischer Geräte nach dem Medizinproduktegesetz MPG und der zugehörigen Betreiberverordnung

Medizinprodukt (Auszug)

Begriffe, Anwenderbereich:

  • einzelne und verbundene Instrumente, Apparate, Vorrichtungen und Stoffe einschließlich Software zur Anwendung am Menschen

Grundlegende Anforderungen:

  • keine Gefährdung für Patienten, Anwender oder Dritter
  • Integrierte Sicherheit nach Stand der Technik /Normen

Die Prüfung (DIN VDE 0751) der aktiven Medizinprodukte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte elektromedizinische Geräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So schließen Versicherungen eine Schadensregulierung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde!

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können mit einer sehr empfindlichen Geldbuße durch die staatlichen Behörden (Gewerbeaufsicht) geahndet werden.
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Sozialgesetzbuch übernommen
(§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Um Schadensfälle zu vermeiden, wird empfohlen, Ihre aktiven Medizinprodukte prüfen zu lassen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung.
Das Haftungsrisiko bei einem Schaden steht in keinem Verhältnis zu den geringen Kosten einer Prüfung Ihrer elektromedizinischen Geräte.
Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen (DIN VDE 0702), die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

 



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Yvonne Pilz
Technische- und Umweltberaterin
Tel.: 0335-5619127
Fax: 0335-5619123
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