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Umweltzone Stufe 2 für Berlin ab 01.01.2010

Die 2. Stufe der Umweltzonenregelung für Berlin tritt ab o.a. Zeitpunkt in Kraft.
Dabei droht Fahrzeugen mit roter und gelber Plakette ein Fahrverbot für die Innenstadt.
Es gilt zur Abfederung von Härtefällen folgende Regelung:
Für Fahrzeuge mit Abgasstandard Euro 3 (gelbe Plakette), die nicht nachrüstbar sind, werden ab Oktober 2009 von TÜV und DEKRA Bescheinigungen erteilt. Diese Ausnahmen gelten für 1 Jahr, sind verlängerbar, wenn keine Nachrüstung möglich, und kosten ca. 50.-EUR.

Für Fahrzeuge mit Abgasstandard Euro 2 (rote Plakette) ohne Nachrüstmöglichkeit gibt es eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für 2 Jahre.
Fahrzeuge ohne Plakette bedürfen einer Einzelausnahme-Genehmigung als Sonderfahrzeuge.

Detaillierte Ausnahmeregelungen befinden sich im Ausnahmekatalog der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlins.

Ansprechpartner
Handwerkskammer Berlin
Dr. Martin Peters
Telefon: 030 25 903 460
E-Mail: peters@hwk-berlin.de.

In der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg wenden Sie sich bitte an den Umwelt- und Technischen Berater Christian Knauthe.



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Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (O)
Region Ostbrandenburg
Abteilung Gewerbeförderung
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Yvonne Pilz
Technische- und Umweltberaterin

Tel.: 0335-5619127
Fax: 0335-56577349
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