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Vor dem Schaden mit der Handwerkskammer sprechen
Die technische Beratung der Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) beschäftigt sich nicht nur mit Regelwerken wie DIN / Richtlinien zu Arbeitsstätten (ASR) oder mit dem Verhältnis der Unternehmen zu Berufsgenossenschaften, sondern hilft den Betrieben teilweise sehr konkret auf dem Gebiet der Bauleitplanung.
Die Gesetzlichkeiten bei Errichtung oder Erweiterung / Veränderung eines Standortes bedürfen seitens der staatlichen Behörden meistens einer Genehmigung, um sog. „Wildwuchs“ in den Ansiedlungen / Städten zu vermeiden.
Um jedoch dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen, müssen sich Kommunen / staatliche Stellen ebenfalls diese Regeln halten.
Im Norden Brandenburgs, in der Stadt Schwedt (Uckermark), wurde einem KfZ-Service-Betrieb durch den Bau einer Umgehungsstraße, die zur Lärmminderung der Anlieger der alten Trassenführung beitrug, die Zuwegung für LKW-Kunden blockiert, d.h. über ein Einbahnstraßensystem war jeder LKW gezwungen, die neue Trasse zu nutzen.
Die Spedition, die den Service des KfZ-Unternehmens stets nutzte, musste bei festgestellten Zuwiderhandlungen Strafmandate bezahlen, was auch in praxi erfolgte. Darauf folgte die Drohung der Spedition, sich alsbald einen neuen Service-Dienstleister zu suchen.
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) nutzte einen mit dem Bau- und Verkehrsamt Schwedt abgestimmten „Vor-Ort“-Termin zur Erörterung des Problems. Dabei kam neben der Beseitigung von Missverständnissen auf beiden Seiten ein Ergebnis heraus, das zur vollen Zufriedenheit gewertet werden kann.
Für das Unternehmen war die Zuwegung im vollen Umfang erreicht worden, die Behörden richteten ein Genehmigungssystem ein, was keine unverhältnismäßige Belastung für das Speditions- und KfZ-Unternehmen darstellt.
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) hat damit wieder einmal einem Mitgliedsbetrieb konkret geholfen und damit stabilisiert.
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