Inhalt
Über uns
Die Handwerkskammer
Mitgliedschaft
Handwerkskammern wurden auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks errichtet. Diese vertreten die Interessen des Handwerks, ihre Mitglieder sind die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
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Kammerbezirk
Der Kammerbezirk der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) umfasst die ostbrandenburgischen Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
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Geschichte
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) kann auf eine über 100 jährige Geschichte zurückblicken. Sie ist die älteste Handwerkskammer im Land Brandenburg.
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Ehrenamt und Hauptamt
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste demokratisch legitimierte Organ der Handwerksorganisation und erarbeitet Positionen und Standpunkte zur Förderung des Handwerks gegenüber der Bundes- und vor allem der Landesregierung. Der Präsident leitet die Vollversammlung.
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Vorstand
Der Vorstand arbeitet zwischen den Vollversammlungen. Er fasst Beschlüsse, erarbeitet Standpunkte und Positionen. Der Präsident leitet den Vorstand. Der Hauptgeschäftsführer nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil, ist rechenschaftspflichtig und hat das Vetorecht. Der Vorstand bildet zeitweilige Arbeitsgruppen.
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Ausschüsse
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat gemäß § 22 der Kammersatzung verschiedene ständige Ausschüsse, die von der Vollversammlung für die Zeit von fünf Jahren gewählt werden. Das sind u.a.: • Der Gewerbe- und Innovationsförderausschuss • Der Rechnungsprüfungsausschuss • Der Berufsbildungsausschuss
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Handwerk in Ostbrandenburg
Kreishandwerkerschaft
Die Interessen der 67 Handwerksinnungen sowie aller Handwerksbetriebe werden in den Landkreisen des Kammerbezirkes von vier Kreishandwerkerschaften vertreten. Seit 1990 wurden sie mit Unterstützung der Handwerkskammer neu aufgebaut.
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Innungen
Innungen sind der freiwillige Zusammenschluss von Handwerkern des gleichen Gewerbes. Sie dienen der fachlichen Qualifizierung und der Wahrnehmung der Interessen des Berufsstandes. Als fachliche Basisorganisationen bilden die Innungen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt eine Kreishandwerkerschaft. Über sie fördern und vertreten sie die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder. Die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen üben die Handwerkskammern aus.
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Arbeitskreise Unternehmerfrauen
Unternehmerfrauen im Handwerk sind vieles: mitarbeitende Ehefrauen, Mitunternehmerinnen, Meisterinnen, Frauen die als „gute Seele“ im Unternehmen des Mannes oder des Partners mitarbeiten.
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