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Innungen sind der freiwillige Zusammenschluss von Handwerkern des gleichen Gewerbes. Sie dienen der fachlichen Qualifizierung und der Wahrnehmung der Interessen des Berufsstandes. Als fachliche Basisorganisationen bilden die Innungen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt eine Kreishandwerkerschaft. Über sie fördern und vertreten sie die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder. Die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen üben die Handwerkskammern aus.
Im Kammerbezirk bestehen derzeitig 59 Innungen. Sie verteilen sich auf 25 verschiedene Gewerke sowie ein handwerksähnliches Gewerbe (Kosmetiker).
Im Verzeichnis der Innungen sind die Kreishandwerkerschaften und Innungen mit jeweiligen Angaben bezüglich Adressen, Telekommunikationsanschlüssen, Ansprechpartnern aufgeführt.
Das Innungsverzeichnis finden Sie auf unserer Homepage unter Service - Innungen.
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