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Auf Walz gehen
Die älteste Zunft der reisenden Gesellen des Bauhandwerks wirbt um neue Mitglieder
Die Gesellschaft der rechtschaffenen fremden und einheimischen Maurer- und Steinhauergesellen pflegt Riten und Gebräuche als älteste Zunft und als einzige Zunft der Maurer- und Steinhauer (alle anderen Brüderschaften und Zünfte vereinen alle oder mehrere holz- und steinverarbeitende Gewerke in ihrer Zunft).

- Wandergesellen
Ihre Wandergesellen begeben sich nach altem Brauch für drei Jahre und einen Tag auf die Wanderschaft, um sich mit den Lebensgewohnheiten und Arbeitspraktiken in anderen Regionen, Ländern und sogar auf fernen Kontinenten vertraut zu machen sowie handwerkliche Tradition aufrecht zu erhalten.
Normalerweise reisten in der Zunft Maurer und Steinhauer, Steinmetze und Steinbildhauer. Die Brüderschaft bietet jedoch mittlerweile auch anderen Handwerkern die Möglichkeit, in ihrer Zunft auf Wanderschaft zu gehen. So können bei ihr auch Bauklempner/-spengler, Bauschlosser, Fliesenleger, Steinsetzer, Stuckateure, Schmiede, Garten- und Landschaftsbauer auf Wanderschaft gehen. Voraussetzung ist allerdings immer ein Gesellenbrief.
Wir wird man rechtschaffener fremder Geselle?
Jeder junge Bauhandwerker, der die Absicht hat in die Fremde zu ziehen, wendet sich zunächst an die seinem Aufenthaltsort am nächsten gelegene Gesellschaft und lässt sich vom dortigen Altgesellen und den anderen Kameraden ausführlich über das Leben und Treiben der rechtschaffenen fremden Gesellen aufklären. Ist er von der Idee und den Zielen des Fremdentums überzeugt, so kauft er sich eine Kluft und nimmt an den Gesellenabenden – auch schon als Lehrling – teil, um alles noch näher kennen zu lernen. Steht sein Entschluss, in die Fremde zu gehen endgültig fest, so bindet er auf einem Gesellenabend ein.
Die Ehrbarkeit wird ihm während der Einführung in das Zunftzeremoniell eingebunden und er ist somit rechtschaffener Fremder mit allen Rechten und Pflichten gemäß den alt überlieferten Zunftgebräuchen. Er sollte noch ca. sechs Wochen in seiner Einwanderungsstadt bleiben, um sich mit den Riten der rechtschaffenen fremden Gesellen auf dem ehrbaren Handwerkssaal ausführlich vertraut zu machen, um sodann gut gewappnet frisch und frei in die Welt hinauszuziehen.
Aus eigener Erfahrung können wir nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Wanderjahre die schönste und erlebnisreichste Zeit im Leben eines jeden Bauhandwerkers sind und es einfach schade um ihn ist, wenn er die Gelegenheit nicht nutzt, falls sie ihm geboten wird.
Wer erteilt weitere Auskünfte über die rechtschaffenen fremden Gesellen?
Vereinigung der rechtschaffenen frd. Zimmer- und Schieferdeckergesellen Deutschlands
Der Hauptsitz
Linderoth, Nils-Peter (1. Vorsitzender)
Gesellschaft der rechtschaffenen frd. Maurer- und Steinhauergesellen
Der Hauptsitz
Dirk Schulze (1. Vorsitzender)
Gesellenwohnheim Unzerstraße 18 – D-22767 Hamburg
Tel.,/Fax: 0 40/ 38 47 64
Privat: Tel.: 0 40 / 763 11 82
Fax: 0 40 / 790 99 80
Büro: Mittwochs von 15.00-19.00 Uhr
Homepage: www.rechtschaffene-maurer.de und www.equinoxe.de
Außerdem kann sich jeder Interessent mit dem Altgesellen oder Wortführer der ihm am nächsten gelegenen Gesellschaft in Verbindung setzen und mit ihm über alles sprechen.Die nächstgelegene Anlaufstelle unserer Zunft ist in Berlin oder in Erfurt.
Kontaktadresse Berlin
Joachim Schwass
Christoph-Ruden-Str. 18
12349 Berlin
Tel. 030/742 32 82
Kontaktadresse Erfurt
Martin Greibke
Kronenburggasse 5
990845 Erfurt
Tel. 0170/987 80 32
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