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Die Handwerksordnung

Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe in der Handwerksordnung verankert. In einem Gewerbeverzeichnis in Form der Anlage A zur Handwerksordnung wurden seinerzeit 125 Berufe (heute 41 zulassungspflichtige Handwerke, die in einer Anlage A eingestellt sind, und 53 zulassungsfreie Handwerke, die in einer Anlage B1 eingestellt sind) aufgezählt, die handwerklich betrieben werden können. Mit der HwO-Novelle 1965 wurden die sog. handwerksähnlichen Gewerbe eingeführt (heute Anlage B2 zur HwO). Sie können ohne Meisterprüfung ausgeübt werden. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist ständig gestiegen. Heute gibt es 57Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können.

Die Handwerksordnung und der sie tragende Befähigungsgrundsatz ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet ein solides Fundament, auf dem sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit und die Leistungskraft im Wettbewerb unter Gleichen beweisen kann. Vor allem ist die Handwerksordnung Garant für die Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses nicht nur für das Handwerk, sondern darüber hinaus auch für die übrige gewerbliche Wirtschaft

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