Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss: Anträge wieder möglich | HWK-FF.DE

Aktuelles - Gewerbeförderung Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss: Anträge wieder möglich

Bereits ab August 2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bis 6.250 Euro je Wohnung im KfW-Zuschussportal (KfW-Zuschussportal) beantragen. Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR zur Verfügung. Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden. Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.

Zuschussförderung zur Barrierereduzierung

Bereits ab August 2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bis 6.250 Euro je Wohnung im KfW-Zuschussportal beantragen.

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR zur Verfügung. Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden.
Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.

Fragen beantwortet das KfW-Infocenter Wohnwirtschaft von Montag bis Freitag (08:00 – 18:00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 539 9002.

Weitere Informationen zu KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ finden Sie hier.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de