Kosmetikstudios: Beschlüsse im Eilverfahren des OVG Berlin-Brandenburg | HWK-FF.DE

Allgemein Kosmetikstudios: Beschlüsse im Eilverfahren des OVG Berlin-Brandenburg

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Die Eilanträge eines Nagel-, eines Kosmetik- sowie eines Massage-Studios, die sich gegen das coronabedingte Verbot des Erbringens körpernaher Dienstleistungen wendeten, wurden am 6. November 2020 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

Die Pressemitteilung des Gerichtes dazu informiert, dass die Beschlüsse unanfechtbar sind.
Beschl. v. 05.11.2020 – OVG 11 S 99/20 (Massagestudio)
Beschl. v. 06.11.2020 – OVG 11 S 98/20 (Kosmetikstudio) und OVG 11 S 100/20 (Nagelstudio)

Enthalten sind auch Begründungen, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu anderen Wirtschaftsbereichen vorliege, wie z. B. zu Dienstleistungen im Friseurgewerbe.

Hier der Pressetext zu den Beschlüssen.

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

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