Um möglichst zügig die Anträge der Unternehmen bearbeiten zu können, ist deren Vollständigkeit wichtig. Die Tücke liegt dabei im Detail – folgende Informationen, der Agentur für Arbeit, helfen dabei:
Serviceportal der Agentur für Arbeit www.dafürsie.de
Erklärvideos zum Kurzarbeitergeld und zur Antragstellung (Link)
Flyer 200319_Kurzarbeitergeld
Die konkrete Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt auf Antrag unter Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes an die Unternehmen erfolgt rückwirkend.
Unverbindliche Berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld-Abrechnungsliste
Flyer 200415_Kurzarbeitergeld-FAQ_Antragsverfahren_und_Abrechnung mit den häufigsten Fragen zum Thema Antragsverfahren und Abrechnung