Mit der Novelle der Handwerksordnung wird das Übergangsgesetz im Sinne der Gerüstbauer geändert.
Das Gerüstbauerhandwerk hat sich mit Erfolg für eine Änderung des sogenannten Übergangsgesetzeseingesetzt. Das Gesetz ist Teil der Handwerksordnung, die mit der Verabschiedung des Fünften Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung überarbeitet wurde. Das Übergangsgesetz erlaubte es bisher bestimmten Baugewerken, Gerüste zu errichten, obwohl das nicht zu ihren Kerntätigkeiten gehört.
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau hatten seit langem darüber geklagt, dass das Gesetz weiter ausgelegt worden als es ursprünglich angedacht war. Die Ausübung des Gerüstbauerhandwerks erfordere technisches Spezialwissen und umfangreiche Kenntnisse im Arbeitsschutz, um Unfälle zu vermeiden.