Brandenburger Innovationsgutscheine | HWK-FF.DE

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Brandenburger Innovationsgutscheine

Mit dem BIG soll die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetrieben durch den erleichterten Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung gestärkt werden.

Mit dem BIG soll die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetrieben durch den erleichterten Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung gestärkt werden.

KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungs- und Handwerkssektors können gemäß geltender EU-Definition, die eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ausüben und den Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben gefördert werden.

Förderfähig sind nur die Leistung der Forschungseinrichtung, auf der Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages und die zu der Erbringung der Transferleistung erforderlichen Positionen (z.B. Personal, Material, Nutzungsentgelt) darunter fallen

  • externe wissenschaftliche Beratung und Untersuchungen im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien etc.)
  • externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zwecks Ausgestaltung bestehender Produkte und Verfahren bis zur Marktreife.

Die Art der Förderung ist ein Projektbezogener Zuschuss für den:

  • Kleinen Innovationsgutschein zur wissenschaftlichen Einstiegsberatung im Wege der Vollfinanzierung (100 %), max. 1.500 EUR (nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und der Forschungseinrichtung nutzbar) bei einer Laufzeit von max. zwei Monaten
  • Großen Innovationsgutschein für umsetzungsorientierte Ansätze im Wegeder Anteilsfinanzierung (70 %), max. 7.000 EUR (mehrmals, aber höchstens einmal pro Jahr nutzbar) bei einer Laufzeit von max. sechs Monaten.

Eine Kombination beider Gutscheine ist möglich.

Weitere Informationen  erhalten Sie über  Herrn Klohs.

Henrik Klohs

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon: 0335 5619 - 122
Telefax: 0335 5554 - 203

henrik.klohs@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de