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Ab heute können sich Unternehmen um den „Zukunftspreis Brandenburg“ 2023 bewerben. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern des Landes vergeben zum 19. Mal die begehrte Auszeichnung.

Bis zum 5. Mai 2023 ist die Anmeldung im Internet freigeschaltet.

Hier können Sie sich bewerben: www.zukunftspreis-brandenburg.de/bewerben

Der Preis würdigt besondere unternehmerische Leistungen. Das können innovative Produkte und Verfahren ebenso sein wie überdurchschnittliches Engagement für die Berufsausbildung, eine innovative Unternehmensführung, starkes Wachstum bei Umsatz und/oder Mitarbeiterzahlen oder eine beachtenswerte Nachfolge-Lösung. Der Wettbewerb bringt erfolgreiche Wirtschaftsgeschichten in die Öffentlichkeit.

Insgesamt 173 Preisträger von A wie Anlagenbauer über D wie Dachblechhandel bis Z wie Zerspanungsspezialisten hat der „Zukunftspreis Brandenburg“ bislang hervorgebracht. Er ist der wichtigste Wirtschaftspreis, den die überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen zwischen Oder, Neiße, Spree und Havel bekommen können.

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

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Telefax: 0335 5619 - 279

michael.thieme@hwk-ff.de

Es stehen laut Pressemitteilung der Staatskanzlei insgesamt 70 verschiedene Maßnahmen fest, mit denen die Folgen der hohen Energiepreise und der Inflation sowie der gestiegenen Zahl von nach Brandenburg geflüchteten Menschen abgemildert werden sollen. Zudem soll mit ihnen die Krisenfestigkeit der kritischen Infrastruktur im Land nachhaltig gestärkt werden. Die Maßnahmen unterstützen – ergänzend zu den beschlossenen Bundeshilfen – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen.

Im Dezember 2022 hatte der Landtag eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt und die Landesregierung ermächtigt, bis zu zwei Milliarden Euro an Krediten für geeignete Entlastungsmaßnahmen aufzunehmen. Die Summe aller Einzelmaßnahmen ist das „Brandenburg-Paket”. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 greifen etwa mit der Wohngeldreform oder der Kita-Beitragsentlastung bereits erste Entlastungen, die aus dem „Brandenburg-Paket” finanziert werden.

Nunmehr haben sich die Ressorts der Landesregierung mit dem Finanzministerium einerseits sowie mit den Kommunen andererseits auf zahlreiche weitere Maßnahmen verständigt, die Zug um Zug umgesetzt werden sollen. „Mit den insgesamt 70 Maßnahmen sind von dem Volumen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro bereits 1,77 Milliarden Euro konkret verplant”, erläuterte Finanzministerin Katrin Lange im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die 70 nun vereinbarten Maßnahmen reichen von A wie der Absicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit angesichts der erhöhten Kosten für Energie über B wie angesichts der krisenbedingten Baupreissteigerungen zusätzlichen Mittel zur Aufstockung des Kommunale Infrastrukturprogramms für Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis hin zu L wie das Landesprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die Härtefallhilfen angesichts der gestiegenen Energiekosten erhalten können. Wir unterstützen Familien mit rund 116 Millionen Euro, unterstützen Schulen und Kita mit rund 220 Millionen Euro und entlasten Krankenhäuser um rund 190 Millionen Euro.”

So umfassend wie die aktuelle Krise viele Lebensbereiche treffe, so facettenreich sei auch das „Brandenburg-Paket”. Woidke weiter: „Es hilft den Menschen, Unternehmen, sozialen Trägern und Kommunen, gut durch diese Krise zu kommen mit dem Ziel, dass dank Bundeshilfen und ‚Brandenburg-Paket‘ keine Strukturen verloren gehen, Menschen auf der Strecke bleiben oder Unternehmen ihre Arbeit einstellen müssen.”

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Michael Stübgen: „Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine haben sich auch in Brandenburg die Koordinaten der Politik verschoben. Der anhaltende Krieg stellt eine Zeitenwende für uns alle dar. Wir müssen im Eiltempo in die Krisenfestigkeit sowie die Krisenreaktionsfähigkeit unseres Landes investieren. Das ‚Brandenburg-Paket‘ bildet den notwendigen finanziellen Rahmen für Maßnahmen, die in Bewertung der Risiko- und Gefahrenlagen erforderlich werden. Da es sich um viele einzelne Schritte handelt, ist der bürokratische Aufwand zwangsläufig hoch. Aber wir arbeiten seit mehreren Wochen an der Umsetzung und kommen dank der Unterstützung des Finanzministeriums gut voran. Das ‚Brandenburg-Paket‘ mag teuer sein, aber der Nutzen ist unser aller Sicherheit und die ist unverzichtbar.”

Die stellvertretende Ministerpräsidentin, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gestiegenen Preise für fossile Energieträger, die Inflation und die hohe Zahl von Geflüchteten als Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind eine sehr große Herausforderung. Mit dem ‚Brandenburg-Paket‘ unterstützen wir gezielt Kommunen, Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Notsituation. Dabei setzen wir die Mittel auch für nachhaltige Maßnahmen und Investitionen ein. Ein Weg, steigenden Energiepreisen wirksam entgegenzuwirken, sind Erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossiler Energie.

Deshalb unterstützen wir mit dem ‚Brandenburg-Paket‘ zum Beispiel die Kommunen mit 41,5 Millionen Euro bei Investitionen und konzeptionellen Vorplanungen für mehr Klimaschutz, bei der Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen und bei der Umsetzung des Transformationsprozesses. Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen wir mit einem Gesamtvolumen von 65 Millionen Euro bei Investitionen für Energiesparvorhaben und Transformation der Energieversorgung. Wichtig sind die zusätzlichen Hilfen für Kommunen bei der Unterbringung und Integration Geflüchteter.”

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leisten. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket” nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburgischen Landtags diese Maßnahme jeweils bewilligen. Alle Maßnahmen müssen zudem bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

„Mit der heutigen Festlegung haben wir eine sehr gute Basis, auf der die Ressorts und die Kommunen das ‚Brandenburg-Paket‘ zügig umsetzen können. Mit diesen Ergebnissen bin ich sehr zufrieden”, betonte Lange. Der bis zur Ausschöpfung des Gesamtrahmens von zwei Milliarden noch nicht verplante Betrag steht laut Lange als finanzieller Puffer für weitere möglicherweise notwendige Maßnahmen, aber auch für bisher noch nicht absehbare Kofinanzierungsbedarfe für Bundes- und EU-Maßnahmen zur Verfügung. „Die Lage könnte noch manch unliebsame Überraschungen für uns alle bereithalten. Es ist also ratsam, darauf vorbereitet zu sein”, so die Finanzministerin.

Sie verwies ferner darauf, dass Maßnahmen im Umfang von insgesamt rund 700 Millionen Euro den Kommunen im Land zugutekommen. Entsprechend der erfolgten Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen mehrere Entlastungen davon im Rahmen einer Billigkeitsrichtlinie umgesetzt werden. Sie haben ein Volumen von rund 360 Millionen Euro. Lange: „Der Weg der Billigkeitsrichtlinie hat den Vorteil, dass das Geld ohne Einzelanträge schnell in genau jenen Bereichen der Daseinsvorsorge ankommt, in denen es besonders dringend gebraucht wird.”

Hintergrund: Was ist das „Brandenburg-Paket”?

Das „Brandenburg-Paket” ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024. Von den zwei Milliarden Euro sind für das Jahr 2023 1,2 Milliarden Euro und für das Jahr 2024 0,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

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In unserer aktuellen Ausgabe

Meisterin Lydia Bosche modernisiert in der Uckermark das alte Handwerk der Hutmacherei. Wie, das erfahren Sie in dieser Märzausgabe. Außerdem war das Handwerksblatt zu Besuch bei der Brandenburger Landtechnik GmbH Angermünde, zur Auszeichnung „Lehrling des Monats“ bei der Firma Frind in Storkow, zwei Barberinnen in Fürstenberg bei Eisenhüttenstadt sowie bei der nicht nur in New York und London gefragten GOLEM Kunst und Baukeramik GmbH in Sieversdorf. Wir stellen Ihnen das Projekt „Handwerk Goes Green“ vor und informieren zu den Beitragsveranlagungen 2023, zur rechtzeitigen Anmeldung der Ausgleichsabgaben, Weiterbildungsangeboten und Meisterkursen. Darüber hinaus erwarten Sie praktische Tipps zu Auftragsvergaben, Einladungen zu gefragten Unternehmerreisen u. v. a. m.

Michael Thieme

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Ziel des gemeinsamen Portals ist es, Termine, Angebote und Informationen zur Außenwirtschaft und zur Internationalisierung in der Hauptstadtregion in einem Webauftritt zentral, kompakt und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei werden nicht nur Quellen aus der Hauptstadtregion genutzt, sondern bundes- und europaweit recherchiert. In dieser Fülle an werthaltigen Informationen ermöglichen interaktive Filter zielgenaue Suchen nach verschiedenen Kriterien. So gelangen Nutzerinnen und Nutzer mit wenigen Klicks zu Angeboten wie Unternehmensreisen, Messegemeinschaftsbeteiligungen, Kooperationsbörsen und Informationsveranstaltungen. Auch Nachrichten zu Branchen und Entwicklungen im Ausland, zu Förderprogrammen und internationalen Projekten sind unter dieser einen Adresse kompakt zusammengestellt.

Hinterlegt ist auch ein Wissensspeicher mit Themen zur Internationalisierung. Dabei geht es beispielsweise um die Vermittlung von Kontakten und Ansprechpartnern bei der Zollabwicklung. Auch die Finanzierung von Auslandsgeschäften und internationalen Forschungsprojekten über Förderprogramme der beteiligten Bundesländer Berlin und Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union sind umfassend und übersichtlich dargelegt.

Der Außenhandel von Berlin und Brandenburg wächst weitgehend kontinuierlich – mit leichten Dellen durch vor allem auf Corona zurückzuführende Einbrüche im Jahr 2020. In den vergangenen zehn Jahren (2011-2021) ist der Außenhandel des Landes Brandenburg um rund 8 Prozent auf 34,14 Milliarden Euro im Jahr 2021 angewachsen. Berlin legte um knapp 38 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro zu. 2021 wuchs Brandenburgs Außenhandel um rund 16 Prozent, der Berliner um knapp 9 Prozent. Berlins TOP Ausfuhr-Zielländer waren 2021 die USA, die VR China, Frankreich und Polen. Wichtigste Ausfuhrgüter waren pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen, Datenverarbeitungsgeräte sowie elektrische und optische Erzeugnisse. Brandenburgs wichtigste Zielländer für Ausfuhren waren 2021 Polen, USA, Tschechien, die Niederlande und Großbritannien. Wichtige Exportartikel sind beispielsweise Bleche aus Eisen und Stahl, Mineralölerzeugnisse, Lastkraftwagen und Spezialfahrzeuge sowie chemische und pharmazeutische Produkte.

„Der Außenhandel der deutschen Hauptstadtregion entwickelt sich positiv. Dies ist höchst erfreulich, denn davon profitieren die Unternehmen und deren Beschäftigte in Brandenburg und in Berlin. Das neue gemeinsame Außenwirtschaftsportal ist ein kluges Instrument, um diese Entwicklung zu unterstützen“, sagt Brandenburgs Wirtschaftsminister Prof.Dr.-Ing. Jörg Steinbach.

„Die Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg entwickelt sich weiter zu einem dynamischen  Kraftzentrum. Hier treffen bedeutende Unternehmen mit einer großen Zahl qualifizierter Fachkräfte, eine  innovative Startup-Szene, moderne Infrastruktur und die höchste Forschungsdichte Deutschlands aufeinander. Mit dem Portal bündeln Berlin und Brandenburg weiter ihre Kräfte, um länderübergreifend die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Hauptstadtregion zu stärken. Hier erhalten Unternehmen vielseitige Informationen und konkrete Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte“, betont Berlins Wirtschaftssenator Stephan Schwarz.

Der neue Web-Auftritt ist ein gemeinsames Angebot der Wirtschaftsförderungen in Brandenburg und Berlin. Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) hat den Web-Auftritt federführend gemeinsam mit Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie (BPWT) und mit Unterstützung durch die beiden Landesregierungen konzipiert und erstellt. Inhaltlich beteiligt sind außerdem die vier Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Branchennetzwerke in Berlin und Brandenburg.

www.aussenwirtschaft-bb.de.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg; https://mwae.brandenburg.de

Michael Thieme

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„Wir haben Informationen von bislang nebeneinander bestehenden Webauftritten zusammengeführt und auch den Solaratlas Brandenburg integriert. Im Kartenmodul findet man zu allen Energieerzeugungsanlagen Standorte und Detailinformationen wie z.B. die installierte Leistung bei Wind- und PV-Anlagen, in übersichtlicher Form. Das Statistikmodul gibt Aufschluss über wichtige Parameter: von der installierten Leistung der Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen bis hin zur Anzahl der Ladestationen in einer bestimmten Kommune oder einem Landkreis. Damit ist das Energieportal ein wichtiger Baustein im Digitalisierungsprozess in Brandenburg. Wir freuen uns, als Energieagentur des Landes Brandenburg diesen Service anbieten zu können“, sagt WFBB-Geschäftsführer Sebastian Saule.

Zum Neustart des Portals erklärt Energieminister Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach unter anderem, dass das Land Brandenburg bei der Windkraft und bei der Photovoltaik zu den Spitzenreitern in Deutschland zähle. „Doch um unsere ambitionierten Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien wirklich zu erreichen, ist noch viel zu tun. Das zeigt das Energieportal, das allen Interessierten einen guten Überblick über die Situation in Brandenburg gibt. Ich verspreche mir von dieser Transparenz auch eine motivierende Wirkung auf alle Akteure im Land, beim Ausbau der erneuerbaren Energien zuzulegen.“

Das Portal richtet sich an Unternehmen und Kommunen, Institutionen, Verbände und an die interessierte Öffentlichkeit. Das Energieportal Brandenburg wird von der in der WFBB angesiedelten Energieagentur Brandenburg betrieben und ist technisch so konzipiert, dass es um weitere Module erweitert werden kann.

https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/start

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg; https://mwae.brandenburg.de

Michael Thieme

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Die STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH, die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die IHK-Ostbrandenburg und Young Companies führen in diesem Jahr wieder eine gemeinsame Veranstaltungsreihe mit dem Schwerpunkt „Unternehmensnachfolge“ durch.

  • Wenn die geburtenstarke Babyboomer-Generation sich im Lauf der kommenden 10 bis 15 Jahre aus dem Erwerbsleben zurückzieht, wird sie eine große Lücke hinterlassen – auch auf den Chefsesseln im Mittelstand. Jeder fünfte Betriebsinhaber im Handwerk steht bereits kurz vor dem Rentenalter oder hat dieses bereits erreicht. Weitere 36 Prozent sind zwischen 51 und 60 Jahre alt. 50 Jahre alt oder jünger sind nur 36 Prozent der handwerklichen Betriebsinhaber. Quelle https://de.statista.com
  • Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft der nachrückenden Generationen zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung. Laut einer Analyse von KfW Research auf Basis des KfW-Gründungsmonitors würden sich nur 24 Prozent (2019: 26 Prozent) der Erwerbsfähigen von 18 bis 64 Jahren unabhängig von ihrer aktuellen Situation für die Selbstständigkeit als Erwerbstätigkeit entscheiden – 74 Prozent präferieren eine Anstellung (plus 3 Prozent ).
  • Mit der Veranstaltungsreihe möchten wir alle Betriebsinhaber und interessierten Übernehmer erreichen, die sich näher mit den verschiedenen Aspekten der Unternehmensnachfolge beschäftigen möchten. Dazu werden monatlich verschiedene Themenfelder rund um die Betriebsübergabe und die Betriebsnachfolge beleuchtet.

Unsere kommenden Veranstaltungen

  • 21.02.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Wie geht was? Die verschiedenen Formen und Möglichkeiten von Nachfolgelösungen
  • 14.03.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Unternehmensbewertung und Finanzierung
  • 18.04.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Nachfolgersuche : nexxt-change und andere Möglichkeiten
  • 16.05.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Wie miteinander reden ohne aufzuregen! Sensible Themen: Die richtige Kommunikation zur passenden Zeit. Mediation bevor nichts mehr geht.
  • 20.06.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Pitch / Best Practice
  • 18.07.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Was macht mein Unternehmen besonders? USP – Die Alleistellungsmerkmale des Unternehmens finden und herausstellen
  • 15.08.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Was kommt jetzt? Dem Trennungsschmerz vorbeugen. Maßnahmen für die Planung des Unruhestandes.
  • 26.09.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Wertevorstellungen von Abgeber und Nachfolger : Thementische: Persona / Matching / Rolle & Funktion
  • 17.10.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Passgenaue Besetzung : Wie finde ich den „idealen“ Nachfolger, sollte er immer (gleich) perfekt passen?
  • 21.11.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Nachfolge ist neue Gründen : Welche Vorteile (und evtl. auch Nachteile) hat die Betriebsübernahme gegenüber der klassischen Gründung?
  • 19.12.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Pitch / Jahresabschluss

Nähere Informationen finden Sie auch hier: www.unternehmensnachfolge-oderland.de  oder unter Termine hier.

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon: 033434 439 - 27
Telefax: 033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Zum 1. Januar 2023 trat in Nachfolge der Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die neue Förderrichtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Kraft. Die neue Richtlinie wurde am 23. Dezember 2023, im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Entsprechend der nun veröffentlichten Förderrichtlinie werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie die Freien Berufe.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gewährt. Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren.

Die bisherige Unterscheidung in Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt.

Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Förderanträge können online ab 1. Januar 2023 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER

Ramona Melchert

Betriebsberaterin

Telefon: 0335 5619 - 121
Telefax: 0335 5619 - 123

ramona.melchert@hwk-ff.de

Jakub Plonski

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon: 0335 5619 - 132
Telefax: 0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

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Telefax: 033434 439 - 63

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Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

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Förderrichtlinie (Bundesanzeiger)

Energieanbieter fordert zu hohe Abschlagszahlungen für Strom und Gas. Was ist zu tun?

Es empfiehlt sich, bei zu hoch berechneten Abschlagszahlungen diese selber anzupassen. Dieses geht in der Regel bei den meisten Energieversorgern über deren Internetportale online. Sollte dieses nicht möglich sein, rät die Verbraucherzentrale Widerspruch einzulegen und eine Neuberechnung zu verlangen.

Energieanbieter fordert höhere Abschläge: Das ist zu tun | Verbraucherzentrale.de

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden sollten Sie die Abschlagszahlungen auf ihre realistischen Verbräuche anpassen.

Gunnar Ballschmieter

Umwelt- und Technischer Berater

Telefon: 0335 5619 - 247
Telefax: 0335 5619 - 123

gunnar.ballschmieter@hwk-ff.de

Soforthilfe

Die Dezember Soforthilfe wurde beschlossen und gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr). Der Bund übernimmt im Dezember den Abschlag für die Gasversorgung. Diese Soforthilfe kommt auch Fernwärmekunden zugute.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/soforthilfe-dezember-2139268 

Gaspreisbremse

Für kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) ist eine Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde von März 2023 bis April 2024 vorgesehen. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Für Industriekunden (> 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) ist eine befristete Gaspreisbremse ab Januar 2023 vorgesehen. Der Preis für die Kilowattstunde soll auf 7 Cent gedeckelt werden.

Wichtige Information für RLM-Gas-Kunden

Strompreisbremse

Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/strompreisbremse-2125002

Weitere Entlastungsprogramme finden Sie unter:

Bundesregierung Entlastungen im Überblick

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Ukraine-Krieg und Sanktionen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen

KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW

Energiekostendämpfungsprogramm

BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Bundesfinanzministerium – Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

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Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Diese soll sich ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kfz konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Die Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen wird nur noch bis 31. August 2023 gefördert.

Der sogenannte Umweltbonus wird ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. So soll der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst werden.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem nur noch Privatpersonen begrenzt, auch Handwerksbetriebe gehen ab diesem Zeitpunkt leer aus und erhalten keinen Zuschuss mehr. Daher sollten Handwerkerinnen und Handwerker geplante Vorhaben prüfen und wenn möglich vorziehen, wenn sie, wenngleich auch nur noch den abgesenkten Bonus erhalten wollen. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Die Eckpunkte im Detail:

Förderung ab dem 1.1.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
      Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

Förderung ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.

Michael Thieme

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