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Einzigartig lackiert ist das kleine Bobby Car. Ehrenamtlich hat der Fahrzeuglackierer Sebastian Wunsch zusammen mit Künstler Stefan Röhr das kleine Auto in einem Monat gestaltet. Insgesamt rund 60 Teilnehmer haben sich inzwischen Bundesweit angemeldet, um ein Bobby Car für den guten Zweck zu versteigern. Darunter Kindergärten, Schulen, Unternehmen und sogar eine Feuerwehr. Aus einer spontanen Idee entstand ein wahrer Social Media-Hype und am Ende konnten die Initiatoren im letzten Jahr einen Erlös von 10.000 Euro an die Hellmut Frincke Stiftung e.V. übergeben. In diesem Jahr beteiligte sich auch die Fahrzeuglackiererei Wunsch aus Fürstenwalde an der Aktion und zeigt damit eindrücklich, wie kreativ und farbenfroh ihr Beruf ist.

Autolackiererei Wunsch GmbH
Ferdinand-Bauer-Straße 15b
im Autofocus
15517 Fürstenwalde

Telefon : (03361) 77 71 0
Telefax : (03361) 77 71 11

Mail: info@wunschlack.de
Web: www.wunschlack.de

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
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michael.thieme@hwk-ff.de

Um Handwerksunternehmen bei der schwierigen Suche nach Fachkräften zu unterstützen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Rahmenvertrag mit der Online-Stellenbörse StepStone Deutschland GmbH verlängert. Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern sparen beim Schalten von Stellenanzeigen bis zu 40 Prozent gegenüber dem Listenpreis. Die Professional-Anzeigen auf dieser Plattform bieten durch die Möglichkeit des Einbindens von Bildern und Videos Ihres Unternehmens eine individuelle und moderne Ansprache Ihrer Zielgruppen. Die Konditionen sind an keinerlei Kontingente oder Abnahmeauflagen Ihrerseits gebunden. Interessenten brauchen sich bei Anfragen lediglich auf den Rahmenvertrag mit dem ZDH beziehen. Das Angebot gilt bis Ende 2023.

ANSPRECHPARTNER:
Masis Shahin, Tel.: 0211 934 931 123
Masis.Shahin@stepstone.de
www.stepstone.de

Michael Thieme

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Der silberne Meisterbus ist wieder auf Tour. 158 Meister erhalten im Kammerbezirk 2023 die Silberne Meisterurkunde, 31 von ihnen bekommen aus diesem Anlass Besuch vom Präsidenten und den Geschäftsführern der Handwerkskammer. Die erste Tour führte nach Schwedt, Gartz und Angermünde.

Mehr Informationen, ein Video und eine Bildergalerie finden Sie hier:

https://www.hwk-ff.de/tour_de_champs_2023/

Michael Thieme

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Kürzlich fand wieder das von der Handwerkskammer ausgerichtete Arbeitstreffen zur Thematik Fragen und Probleme zum Handwerks- und Gewerberecht statt.

Daran teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter

  • des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg,
  • der Gewerbeaufsichtsbehörden der Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder),
  • der Gewerbeaufsichtsbehörden der kreisangehörigen Städte Schwedt/Oder, Eberswalde und Eisenhüttenstadt,
  • des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) – Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
  • der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg (HGF Herr Ecker, Ressortleiter Handwerksrolle Herr Ludwig, Sachbearbeiter unerlaubte Handwerksausübung Herr Götze).

Schwerpunktthemen der Veranstaltung waren die Vorstellung der Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg sowie der aktuelle Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Peter Götze

Sachbearbeiter Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung und Stellungnahmen

Telefon: 0335 5619 - 148
Telefax: 0335 5619 - 179

peter.goetze@hwk-ff.de

Im Mai trafen sich die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) in Kassel. Zentrales Thema war die Stärkung des Ehrenamts im Handwerk. Am Zukunftsdialog Handwerk in Kassel nahmen auch Dr. Sabine Hepperle vom Bundeswirtschaftsministerium, Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerk und Stefan Körzell, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, teil. Sie waren sich einig, dass die Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks auch eine Stärkung der Demokratie in Deutschland bewirkt. In der „Kasseler Erklärung“ sind die wichtigsten Ziele dafür zusammengefasst. „Wir verweisen dort darauf, dass die handwerklichen Interessenvertretungen mit Hochdruck daran arbeiten, dass die aktuelle Transformation der Gesellschaft mit fairen Rahmenbedingungen für Betriebe und Beschäftigte einhergeht“, sagte Siegrid Bohm, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. „2024 finden allein in 34 Handwerkskammern Vollversammlungswahlen statt. Und alle stellt die Gewinnung neuer Ehrenamtler vor Herausforderungen. Wir haben in der Erklärung noch einmal betont, dass man dafür eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt ebenso braucht wie die Qualifizierung der Ehrenamtlichen in Kammern, Innungen und Prüfungsausschüssen.“  Auch die gesellschaftliche Vielfalt soll zukünftig noch stärker in den Vollversammlungen der Kammern abgebildet werden.

Hier der Link zur Kasseler Erklärung:

https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/newsroom/kasseler-erklaerung-chancen-nutzen-attraktivitaet-des-handwerks-fuer-das-handwerkliche-ehrenamt-staerken-2650

Michael Thieme

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Die Auskunftei Schufa verkürzt ab sofort die Speicherzeit für Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Grund sind schlechte Erfolgsaussichten in Gerichtsverfahren vor BGH und EuGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. März 2023 das Verfahren zur dreijährigen Schufa-Speicherung nach einer erledigten Privatinsolvenz ausgesetzt. Die deutschen Richter wollen bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten. Damit wird im Sommer 2023 gerechnet. Der Generalanwalt des EuGH hatte sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen.

Der Kläger des BGH-Falls hat sein Ziel aber erreicht: Angesichts der schlechten Erfolgsaussichten hat die Schufa bekanntgegeben, dass sie Einträge abgeschlossener Privatinsolvenzen ab sofort nur noch sechs Monate lang speichert. Ziel sei es damit “Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen”. Die Schufa will alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend automatisch löschen.

Von Restschuld befreit nach sechs Monaten

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, selbst wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien speicherten diese Bekanntmachungen aber bisher drei Jahre lang. Früher war das zulässig, seit Mai 2018 gilt jedoch der neue Datenschutzstandard der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Private Unternehmen dürfen Daten nicht länger speichern als öffentliche Register, ist die Meinung verschiedener Gerichte.

Deutsche Gerichte sehen Verstoß gegen DSGVO

Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hatte dem EuGH zwei Fälle vorgelegt (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22). Es bittet den EuGH darin, zu klären, ob die Eintragungen, die in den Verzeichnissen beim Gericht geführt werden, auch von privaten Vereinigungen übernommen werden dürfen. Die Wiesbadener Richter beanstandeten, dass es normalerweise keinen konkreten Anlass zur Speicherung der Daten gebe. Die Speicherung erfolge nur zu dem Zweck, solche Daten bei einer Anfrage verwenden zu können. Ob diese Daten jemals abgefragt würden, sei völlig offen. Insoweit handele es sich um eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht hat darüber hinaus Zweifel, ob es überhaupt zulässig ist, dass Privatunternehmen Daten länger speichern als sie in den öffentlichen Registern vorgehalten werden (Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 31. August 2021, Az. 6 K 226/21).

Quelle: https://www.handwerksblatt.de/

Michael Thieme

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Ziel der Förderung ist es, die „Weiterqualifizierung von mindestens 45.000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen“ zu unterstützen. Ebenso sollen mit Hilfe der Förderrichtlinie mindestens 7.500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um dadurch einen „Anstieg der Fachkräftekapazität“ im Handwerk zu bewirken.

Der Geltungszeitraum der Förderrichtlinie beginnt am 1. April 2023 und endet am 30. September 2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen „Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima“ und zum anderen „Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung“ sowie Unternehmen, die Energieberatungsleistungen anbieten.

So soll als praxisnahe Qualifizierungsmaßnahme ein Vor-Ort-Coaching (“training-on-the-job”) zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert werden.

Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller/Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller/Antragstellerin begrenzt. Weitere Informationen werden demnächst unter www.bafa.de zur Verfügung gestellt.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Dauer und Inhalt der förderfähigen Schulungen werden auf der BAFA-Webseite www.bafa.de  zur Verfügung gestellt

Michael Thieme

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Energiehilfen in Brandenburg

Das ILB-Kundenportal für Brandenburg bietet ein weiteres Unterstützungsprogramm für energieintensive und damit besonders stark betroffene Unternehmen an.

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen in den Fällen, in denen die Preisbremsen des Bundes für die diversen Energieträger nicht ausreichen. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung, die online über das ILB-Kundenportal beantragt werden können. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, die zum einen eine hohe Energieintensität* von mindestens sechs Prozent im Jahr 2021 aufweisen und zum anderen von starken Energiepreiserhöhungen betroffen sind. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Energiepreise im Jahr 2022 gegenüber 2021. Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.

Die weiteren Details können der ILB-Website unter www.ilb.de entnommen werden. Hier ist die Online-Antragstellung möglich. Im Vorfeld ist eine Beratung bei der zuständigen örtlichen Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer erforderlich, die über die genauen Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen informiert. Anträge können bis zum 10. November 2023 gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Anträge können gestellt werden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):

– mit Hauptsitz im Land Brandenburg

– mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb

– mit mindestens verdreifachten Energiepreisen

– mit einer Energieintensität von mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021

Ausgeschlossen von der Förderung sind KMU, die sich in Schwierigkeiten befinden oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben sowie ausschließlich freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene (Heizöl, Pellets u.a.) Energieträger. Dabei müssen sich die Energiepreise gegenüber dem Referenzjahr (i.d.R. 2021) mindestens verdreifacht haben.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Energiekosten aufgrund privaten Verbrauchs und Treibstoffe werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert.

Nicht-leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von 1/6 der Energiekosten für 2022 gefördert.

Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2.000 EUR. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe beträgt insgesamt für alle Energieträger 200.000 EUR.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt zum 6. April 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022, mithin bis zum 31.12.2023 befristet.

Was ist noch zu beachten?

Im Vorfeld zur Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich und muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.

Härtefallhilfe KMU Energie (ilb.de)

 

Strom- und Gaspreisbremse, Härtefallhilfen und Brandenburg-Paket, Preisgleitklauseln und Abschaffung der EEG-Umlage, das Energiekostendämpfungsprogramm und Energieeffizienz und vieles mehr sind nur einige Themen/Schwerpunkte dieses Portals. Es wird fortlaufend ergänzt.

Zu den Auswirkungen der Energiekrise in der gegenwärtigen Situation lesen Sie hier Forderungen, Ziele und Einsatz der Handwerksorganisation(en) für ihre Mitgliedsbetriebe.

Zusammenarbeit von Partnern

Gemeinsam setzen wir uns auf politischer Ebene für mittelstandsfreundliche Lösungen und zielgerichtete Entlastungen für das Handwerk ein

in Potsdam

April 2022

Mai 2022

Juni 2022

Juli 2022

  • https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/interviews-und-statements/das-handwerk-braucht-entlastungen/

August 2022

September 2022

Oktober 2022

November 2022

Dezember 2022

Januar 2023

und in Berlin

Entlastungen für das Handwerk

Entlastungen im Bereich der Energieversorgung

Entlastungen im Bereich Steuern und Finanzen

Entlastungen im Bereich der Beschäftigung

Entlastungen im Bereich Ausbildung

Entlastungen im Bereich Bürokratie

Bezahlbare Energie und sichere Versorgung für das Handwerk

 

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

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michael.thieme@hwk-ff.de

Am 26. September 2021 wird ein neuer Bundestag gewählt. Welche Konzepte halten die zur Wahl stehenden Kandidaten und Parteien für das Handwerk bereit? Welche Erwartungen hat das Handwerk an die Politik? Wie soll eine Politik umgesetzt werden, die das Handwerk stärkt, Ausbildung, Arbeit und Unternehmertum sichert? Diese und andere Fragen diskutieren Handwerkerinnen und Handwerker mit den Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der Parteien im Rahmen dieser vom Brandenburgischen Handwerkskammertag organisierten Diskussion.

Gesprächspartner sind:

  • Olaf Scholz (SPD)
  • Dr. Saskia Ludwig (CDU)
  • Anke Domscheit-Berg (Die Linke)
  • Linda Teuteberg (FDP)
  • Michael Kellner (Bündnis 90/ Die Grünen)
  • Steffen Kotré (AfD Brandenburg)

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de        www.hwk-ff.de           www.hwk-potsdam.de

Michael Thieme

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