TEST

Die Auftragssituation am Bau könnte nicht besser sein. Trotzdem steht bei der Baubranche wie bei kaum einer anderen Branche die Zukunftsfähigkeit auf dem Spiel. Die Lösung ist die Digitalisierung. Doch die digitale Transformation setzt viele Betriebsinhaber unter Druck. Dabei kann es so einfach sein: Wer sich mit Gleichgesinnten austauscht, kann nicht nur mehr, sondern auch schneller lernen als andere. Denn das Teilen von persönlichen Erfahrungen bringt am Ende das gesamte Netzwerk weiter. Auf dem Handwerkscamp Mitte März bietet sich wieder einmal eine solche Gelegenheit, die sich keine Fachkraft am Bau entgehen lassen sollte.

Handwerk hat wieder goldenen Boden – gerade heute im Zeitalter der boomenden Baukonjunktur können sich die meisten Betriebe im Bauhandwerk kaum mehr vor Aufträgen retten. Die Steigerung der Produktivität ist daher der einzige Weg, die Auftragsflut zu bewältigen. Doch wie können Prozesse und Arbeitsschritte optimiert werden? Wie können neue Fachkräfte dazu gewonnen werden? Und wie können Kunden besser informiert werden?

Digitalisierung für mehr Effizienz und Produktivität im Betrieb

So wie einst die Industrialisierung ist heute die Digitalisierung die einzige Möglichkeit zur Effizienzsteigerung. Doch wie genau hilft die Digitalsierung dem Bauhandwerk und wird nicht doch am Ende zur Bedrohung? Genau aus diesem Grund haben sich viele Betriebsinhaber noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Auch sehen sie oftmals keine Notwendigkeit und schieben das Thema aus diesen Gründen auf die lange Bank. Keine Zeit, mangelndes Know-How, fehlendes Verständnis und die Angst zu scheitern sind dabei oft die größten Hindernisse. Doch ob diese Strategie nachhaltig ist, bleibt mehr als zweifelhaft.

Persönliche Erfahrungen helfen bei der Transformation

Für Digitalisierung und Transformation gibt es kein Allheilmittel. Prozesse, Technologien und Werte müssen individuell auf den einzelnen Betrieb abgestimmt und feinjustiert werden. Dies hat viel mit Tests und gesammelten Erfahrungen zu tun. Man kann sogar sagen, dass Digitalisierung am Bau im Kopf beginnt. Denn es ist die Einstellung, die der Chef und die Mitarbeiter vertreten, die erst eine Basis für die digitale Zukunft des Betriebs schaffen.

Vielfältige Möglichkeiten der Digitalisierung

Wer dies erkannt hat, stößt jedoch auch oft schnell an Grenzen. Denn die Möglichkeiten der Digitalisierung sind zu vielfältig, um alles in die Praxis umzusetzen und auszutesten. Einsatz von Tablets, Nutzung von BIM, Social Media zur Fachkräfterekrutierung – eigentlich müsste man alles austesten, um die Wirkung auf den eigenen Betrieb beurteilen zu können. Doch wer hat dazu genügend Zeit? Aus diesem Grund bieten sich Netzwerktreffen an, um mit Gleichgesinnten Wissen und Erfahrungen auszutauschen. Ein geeignetes Veranstaltungsformat ist dabei das sogenannte Barcamp. Im Gegensatz zu einer Konferenz werden die Teilnehmer nicht von oben herab mit Infos „berieselt“, sondern bringen ihre eigenen Themen mit und berichten aus der Praxis. Auf Augenhöhe begegnen sich die Handwerker, um ihr Wissen zu teilen und von anderen zu profitieren.

Das nächste Handwerkscamp http://www.handwerkscamp.de richtet sich wieder explizit an Fachleute aus dem Bauhandwerk und bietet eine Bühne zum Erfahrungsaustausch. Am 17. und 18. März treffen sich rund 60 bis 80 Handwerker, um über ihre persönlichen Erlebnisse im Umgang mit der Digitalisierung im Bauhandwerk zu sprechen. Eine Anmeldung ist für Bauausführende kostenlos. Organisiert wird das Handwerkscamp von der Redaktion meistertipp.de unter der Schirmherrschaft der SHK Innung in Berlin.

Quelle: Wirtschaftsverlag Roland Riethmüller/Redaktion meistertipp.de

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 5619 - 279

michael.thieme@hwk-ff.de

Zur Unterstützung von Menschen mit Fluchthintergrund und ihren Ausbildungsbetrieben hat die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern eine kostenlose App für das Erlernen insbesondere von beruflichen Fachbegriffen entwickelt. Die App „Mein Vokabular“ ist insbesondere für Menschen geeignet, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben, aber auch sonst für jeden, der seine Fachsprache verbessern möchte. Mit der App lässt sich ein individuelles Bildwörterbuch für jeden Beruf in jeder beliebigen Sprache anlegen. Durch zusätzliche Tonaufnahmen lassen sich die Begriffe leichter üben.

Mehr Informationen unter: www.hwk-bayern.de/artikel/deutsch-lernen-mit-der-kostenlosen-app-meinvokabular

Deutsch lernen mit der kostenlosen App “MeinVokabular”

Mit einem selbst erstellten Bildwörterbuch die Fachsprache üben.

meinvokabular

Für wen ist die App gedacht?

Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Fluchthintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben.

Prinzipiell kann aber jeder die App nutzen, der die Fachsprache verbessern möchte.

Natalja Kugler

Willkommenslotsin

Telefon: 0335 5619 - 153 und 0171 9625311
Telefax: 0335 5619 - 117

natalja.kugler@hwk-ff.de

Sonntag, den 18. März 2018 I 10 – 17 Uhr

Im Rahmen des Arbeitskreises „Kirche und Handwerk“ findet in der St. Marienkirche der 1. Handwerkermarkt in Frankfurt (Oder) statt, auf dem sich das Handwerk einem breiten Publikum präsentiert – zum Anschauen, Mitmachen und Ausprobieren.

Der Handwerkermarkt wird um 10.30 Uhr begleitet von einem Gottesdienst der Evangelischen Kirchengemeinden Frankfurt (Oder) und Müllrose. Der Posaunenchor aus Müllrose und das “Schlaubegetümmel” sorgen für kulturelle Unterhaltung. Der Marktcharakter in der St. Marienkirche ist sicher vielen durch „Advent in St. Marien“ bekannt, dem jährlich stattfindenden Adventsmarkt.

Die Besucher können sich freuen auf Handwerk zum Anfassen und Ausprobieren, zum Kennenlernen und Kaufen.

Über 20 Handwerker stellen sich und ihr Gewerk vor, unter anderem:
Augenoptiker, Bäcker, Buchbinder, Elektrotechniker, Kürschner, Raumausstatter, Fotograf, Kunstschmied, Kosmetik, Friseur, Stuckateur, Tischler, Uhrmacher, Maler- und Lackierer und  auch Kunsthandwerk wie Keramik, Filzen, Holzkunst, Arbeiten aus Beton und Stein

Der Eintritt ist frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

Sie sind Handwerker und wollen noch kurzfristig Aussteller werden? Dann melden Sie sich gleich in der Pressestelle der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg oder direkt mit diesem Formular an:

Anmeldeformular_Handwerkermarkt_2018_2

Silke Köppen

Assistentin der Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 140
Telefax: 0335 5619 - 279

silke.koeppen@hwk-ff.de

Das erwartet Progresso-Teilnehmende an der Prüfung – Erklärfilm zur Prüfung beim Lehrgang «Küche».

Progresso ist eine Basisbildung für Angestellte im Gastgewerbe
– mit Progresso werden Sie vom ungelernten „Springer“ zum qualifizierten Mitarbeitenden. Packen Sie die Chance und setzen Sie einen Meilenstein für Ihre Zukunft im Gastgewerbe.

Mit der 5-wöchigen Basisbildung lernen Sie Ihre Arbeitsschritte in den Fachbereichen Küche, Service, Hauswirtschaft oder der Systemgastronomie zu professionalisieren, werden produktiver und können so mehr Verantwortung übernehmen.

http://www.mein-progresso.ch
https://www.hotelgastro.ch
http://www.l-gav.ch

https://www.youtube.com/watch?v=OG3M8Of4eoQ (Youtube)

Am 18. Dezember 2017 haben Europäisches Parlament, Rat und Kommission eine Einigung bezüglich der Überarbeitung der Abfallrahmen-Richtlinie erzielt und das Trilog- Verfahren abgeschlossen.

Die Verhandlungsparteien haben sich auf die Streichung des Art. 26 Abfallrahmenrichtlinie verständigt – womit auch die angedachte neue explizite europäische Regelung für eine Öffnungsklausel von der Registerpflicht beim Transport nicht-gefährlicher Abfälle bis zu einem Volumen von 20 Tonnen jährlich entfällt. Das deutsche Recht fingiert in Anlehnung an die EUGH-Rechtsprechung (§ 7 Abs. 9 Satz 2 AbfAEV), dass das Sammeln oder Befördern von Abfällen dann gewöhnlich und regelmäßig erfolgt, wenn die Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen bei nicht-gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen übersteigt. Es handelt sich um eine widerlegliche Vermutung. Diese Definition basiert auf einer Auslegung des bisherigen Art. 35 der Richtlinie.

Sobald detaillierte Verhandlungsergebnisse vorliegen, werden wir diese veröffentlichen, voraussichtlich Anfang Februar 2018.

Quelle: ZDH im Januaur 2018

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon: 0335 5619 - 107
Telefax: 0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Da man als Selbstständiger am Jahresanfang in der Regel nicht genau vorhersagen kann, wie hoch der Unternehmensgewinn für das kommende Jahr ausfallen wird, errechnet die GKV die Krankenkassenbeiträge aufgrund einer fiktiven  Mindesteinnahme. Diese  betrug im Jahr 2017  2.231,25 EUR monatlich. Für das Jahr 2018 ist sie auf 2.283,75 EUR monatlich festgesetzt.

Diese Vorgehensweise wird für Existenzgründer angewendet, da diese noch keinen Beitragsnachweis (Einkommensteuerbescheid) für die unternehmerische Tätigkeit erbringen können. Bis dato war es so, dass man aufgrund eigener Prognosen zu den Unternehmensgewinnen einen vorläufigen Beitrag in der GKV bezahlen musste. Stellte sich dann heraus, dass der Gewinn höher ausfiel, kam es nicht zu etwaigen Nachzahlungsaufforderungen durch die GKV. Änderungen wurden immer nur für die Zukunft wirksam.

Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten hingegen erstmals vorläufig.

Das bedeutet: Als Grundlage für die (vorläufige) Beitragsbemessung des laufenden Jahres dient der zuletzt erstellte Einkommensteuerbescheid. Die finale Beitragsfestsetzung erfolgt erst dann, sobald der Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres vorliegt. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Nachzahlungen bzw. Erstattungen kommen kann.

Hinweise:

  1. Legt der Selbstständige innerhalb von drei Kalenderjahren den Einkommensteuerbescheid seiner GKV nicht vor, muss er rückwirkend den Höchstbeitrag zahlen!
  2. Diese Neuregelung wird nicht nur beim Arbeitseinkommen angewendet, sondern Einkünfte u.a. aus Vermietung und Verpachtung werden den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit hinzugerechnet!
  3. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater zusammen, um eine einkommensoptimale Strategie zu entwickeln.

 

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/freiwillige-kranken-und-pflegeversicherung-fuer-selbststaendige/rueckwirkende-beitragsberechnung-fuer-selbststaendige_240_421994.html

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon: 033434 439 - 27
Telefax: 033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

In der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) wird vom „System zur Überprüfung der Einstellung von Scheinwerfern“ gesprochen. Gemeint sind damit die bei der Hauptuntersuchung verwendeten Scheinwerfer-Prüfplätze, auch in den Werkstätten. Bei den Systemen ist durch eine als Stückprüfung bezeichnete Überprüfung alle zwei Jahre nachzuweisen, dass die dafür bestehenden Anforderungen erfüllt sind.

Dies gilt für neu eingerichtete Systeme schon jetzt, für bestehende Systeme muss ein Nachweis mit positivem Ergebnis entsprechend dieser Richtlinie spätestens bis zum 01.01.2018 erstellt werden.

Die Innung ist in der Pflicht die Erfüllung der Richtlinie durchzusetzen, da sonst die Überwachungsstationen (TÜV, DEKRA, GTÜ u.a.)  nicht mehr die HU durchführen dürfen an den Arbeitsplätzen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der DEKRA-Broschüre, die wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung stellen.

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon: 0335 5619 - 107
Telefax: 0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

In dem Dienstleistungsflyer mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern finden Sie alle Leistungen, die die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg für ihre Mitglieder anbietet.

Die aktuelle Variante steht für Sie zum Download als PDF bereit:

Dienstleistungsflyer

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 5619 - 279

michael.thieme@hwk-ff.de

Gebäudeenergieberater (HWK) dürfen künftig geförderte Energieberatungen durchführen. Die BAFA Vor-Ort-Beratungsrichtlinie und die Richtlinie über Energieberatungen im Mittelstand wurden überarbeitet und am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“, welche am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Mit der Modifikation der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie, gehen Änderungen der „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ (EBM-RL) einher:
Gemäß der ebenfalls heute im Bundesanzeiger veröffentlichten EBM-RL, welche Sie im Download auf diesen Seiten finden, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden. Die mit diesem Beratungsprogramm grundsätzlich möglichen Potenziale werden hierdurch nicht erschlossen.

Quelle: ZDH im November 2017

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon: 0335 5619 - 107
Telefax: 0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Zurzeit nutzt Deutschland die bestehende Ausnahmemöglichkeit in dieser sogenannten „Wegekostenrichtlinie“ und bezieht Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht in die streckenabhängige Lkw-Maut ein. Diese Ausnahmemöglichkeit soll dem Vorschlag entsprechend ab 2020 entfallen. Der Kommissionvorschlag sieht auch vor, dass ab 2027 bestehende Straßennutzungsgebührensysteme für PKW (sprich Vignettensysteme) in streckenabhängige Mautsysteme umgewandelt werden müssen (und damit ggf. auch für leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen).

Nach Ansicht des Handwerks ist eine zusätzliche streckenabhängige Bemautung leichterer Fahrzeugkategorien (der mittelschweren und leichten Nutzfahrzeuge sowie Pkw) im Gegensatz zu schweren Lkw, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen, nicht gerechtfertigt, da sie über Energiesteuern und Kfz-Steuern bereits einen (mehr als) angemessenen Betrag leisten.

Gern können Sie Meinungen und Argumente vorbringen, die dann gesammelt als Stellungnahme bis zum 24.11.2017 an das ZDH weitergeleitet werden.

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon: 0335 5619 - 107
Telefax: 0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de