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Seminar „Leistungserbringung deutscher Unternehmen in Polen. Praktische Tipps zu Unternehmensgründung, Steuern und Rechnungslegung“

Polen bietet deutschen Unternehmen interessante Absatz- und Zulieferpotenziale. Das Land zeichnet sich durch ein stabiles Wirtschaftswachstum, eine breit gefächerte Industrie und die günstige geografische Lage aus. Vor allem für Brandenburger Unternehmen zahlt sich die Grenznähe aus. Dazu kommt der wachsende Absatzmarkt für Leistungen unter der Marke „Made in Germany“ – deutsche Qualität wird in Polen sehr geschätzt.

Wie Sie Ihre Chance im Nachbarland wahrnehmen können, hängt nicht nur von Ihrem Angebot ab, sondern auch davon, wie Sie sich auf dem polnischen Markt bewegen können. Sie erhalten einen Auftrag in Polen – aber damit beginnen die Fragen:

  • Wo werden die Arbeiten besteuert?
  • Wer ist zur Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in Polen verpflichtet?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Unternehmer?
  • Was versteht man unter einer Entsendung und welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen muss ich beachten?
  • Was ist bei der „Innergemeinschaftlichen Warenlieferung“ zu beachten?
  • Welche Besonderheiten sind bei der Rechnungslegung zu beachten?
  • Wie sieht der Schutz personenbezogener Daten aus?

Antworten auf diese und viele anderen Fragestellungen möchten wir Ihnen in unserem Seminar

am 07. November 2018 in der Zeit von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
im STIC Strausberg, Garzauer Chaussee 1, 15344 Strausberg

näher bringen. Als Referenten konnten wir Roland Fedorczyk, Leiter Bereich Recht und Steuern bei der AHK Warschau, Roy Heynlein, GETSIX Poznan, Steuerberatung / Buchhaltung / Consulting und RA Christoph Garschynski von der Rechtsanwaltskanzlei BSJP Brockhuis Jurczak Prusak Sp gewinnen. Partner der Veranstaltung sind das Service- und BeratungsCentrum Strausberg und die Handwerkskammer Frankfurt (Oder).

Nähere Information zum Inhalt des Seminares und zu den Referenten finden Sie hier: Seminarprogramm

 

Bitte melden Sie sich online unter: http://ihk-obb.de/polen bis zum 30. Oktober 2018 an.

Jakub Plonski

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon: 0335 5619 - 132
Telefax: 0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Das Vergaberecht wird angesichts aktueller Entscheidungen der Gerichte und Vergabekammern sowie umfangreicher gesetzlicher Regelungen in der täglichen Beschaffungspraxis immer komplexer. Vertreter des Bundes- und Landesministeriums werden uns über ihre Sicht zum öffentlichen Auftragswesen informieren. Und auch die Korruptionsprävention ist ein brisanter Bereich – denn Korruption untergräbt das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung.

Weitere Infos zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:

Flyer Vergaberechtstag

 

www.vergaberechtstag-brandenburg.de

Henrik Klohs

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon: 0335 5619 - 122
Telefax: 0335 5554 - 203

henrik.klohs@hwk-ff.de

Die Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speichertechnologien bei der Erschließung von Auslandsmärkten.

So können auch Sie als Handwerksbetrieb von zahlreichen Veranstaltungen profitieren. Seit Juli stehen die Veranstaltungen für das kommende Jahr online zur Verfügung. An der Auswahl hat das Handwerk maßgeblich mitgewirkt; den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie im Anhang. Einen Auszug von potentiell interessanten Veranstaltungen für Sie haben wir herausgefiltert und ebenfalls beigefügt.

Die Förderangebote und Zielmärkte werden anhand des Bedarfs an Energielösungen im Ausland und in enger Abstimmung mit den Exportinteressen der deutschen Wirtschaft ausgewählt.

Nutzen Sie das Angebot der Exportinitiative Energie, um…

* sich mit Hilfe von kostenlosen Publikationen über Auslandsmärkte zu informieren

* internationale Geschäftskontakte auf Veranstaltungen im In- und Ausland zu knüpfen (Datenbank)

* sich als Qualitätsanbieter ‘made in Germany’ über eine Online-Unternehmensdatenbank zu vermarkten und so

* Zeit und Kosten bei Ihrem Markteinstieg zu sparen.

Einige Erfolgsgeschichten von deutschen Exporteuren sowie alle Angebote der Exportinitiative Energie finden Sie auf der Webseite unter: http://www.german-energy-solutions.de/.

Bei Fragen können Sie gerne die Geschäftsstelle der Exportinitiative ansprechen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Die dänische Polizei, das Finanzamt und die Arbeitsschutzbehörde führen regelmäßig flächendeckende Kontrollen bei ausländischen Betrieben durch. Das Ziel: die Bekämpfung von Sozialdumping. Die Handwerkskammern Lübeck und Flensburg berichten, dass in diesem Jahr noch fünf Kontrollen geplant sind. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf der Website der dänischen Arbeitsschutzbehörde.

Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema: Dänische Arbeitsschutzbehörde

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)

Unternehmen, die vorübergehend Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, drohen womöglich schon bald Meldegebühren in Höhe von 40 Euro je Mitarbeiter und Auftrag.

Auf der französischsprachigen Informationsseite findet sich dazu seit Kurzem folgender Hinweis: “Bitte beachten Sie: Der im Ausland ansässige Arbeitgeber muss einen Betrag von € 40 pro Mitarbeiter zahlen. Die Bezahlung erfolgt online.” Die Gebühr wird erhoben, sobald ein entsprechender Ministerialerlass veröffentlicht wurde. Dies soll bis spätestens 1. Januar 2018 geschehen. Kein anderes vergleichbares Land in Europa erhebt eine ähnliche Gebühr.

Frankreich gilt als einer der beliebtesten Auslandsmärkte für deutsche Handwerksunternehmen. Jeder zweite exportierende Handwerker ist in Frankreich aktiv. Gem. Art. 106 des LOI n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels sollen ausländische Arbeitgeber an den Kosten des elektronischen Meldeverfahrens für entsandte Mitarbeiter beteiligen.

Sammelbeschwerde gegen Frankreich

Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Handwerker aus der Baubranche, neben der Entsendemeldung, schon pro Auftrag und Mitarbeiter die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ beantragen. Handwerk International Baden-Württemberg sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber deutschen Unternehmen und wird deshalb eine Sammelbeschwerde über Frankreich bei der EU-Kommission einreichen. Alle Informationen zur Sammelbeschwerde gegen die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ finden Sie HIER.

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)

Schweden  – Steuereinbehalt durch Auftraggeber vermeiden

Dänemark – Dänische Studenten für Praktika in deutschen Unternehmen

BMWi-Informationsreise ‘Musikinstrumente‘ für Entscheider aus Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz nach Deutschland im November 2018

Deutschland: A1-Bescheinigung elektronisch beantragen

Deutschland: Einstellung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Dänemark: Wegfall der Zertifizierungspflicht für Elektro- und SHK-Betriebe

Österreich: Vorsicht bei mehreren Geschäftsführern

Niederlande: Digitale Entsendemeldungen erst ab 2019 möglich

Übersicht zu den Änderungen für ausländische Unternehmen im Schweizer MWSt Gesetz zum 01.01.2018 bzw. 01.01.2019

Wichtig bei Montagen im Ausland: die 183-Tage-Regel

Frankreich verzichtet auf Entsendegebühr

Dienstleistungserbringung in Italien – Welche Meldungen sind zu erledigen?

Belgien: Neue Meldepflichten für Mitarbeitereinsatz

Tschechien: Verschärfte Auskunftspflichten bei vorübergehender Entsendung

Finnland: Neue Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer

Norwegen: Elektronisches Anwesenheitsregister auf Baustellen

Luxemburg: Arbeitnehmerentsendung – Erweiterung der Meldepflicht

Dänemark: Arbeitsschutzgruppe auf der Baustelle erforderlich

Schweden: Neues Entsendegesetz stärkt die Gewerkschaften

Dänemark: Kontrollen zur Bekämpfung von Sozialdumping

Jakub Plonski

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon: 0335 5619 - 132
Telefax: 0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Meldungen bei Entsendung per Fax: Übergangszeit endet am 30. Juni 2017

Jakub Plonski

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon: 0335 5619 - 132
Telefax: 0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Um Ihre Exportgeschäfte gegen einen Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen abzusichern, können Betriebe Exportkreditgarantien abschließen. Mit den sogenannten Hermesdeckungen unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte. Ab sofort ist der Weg wieder offen für die Übernahme von Hermesdeckungen für Exporte in Iran.

Quelle: Handwerk International (Stand: 10.2017)

Die AHK Polen erreichen immer mehr Hilferufe von deutschen Unternehmen, die in Eigenregie einen elektronischen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer gestellt haben und nun Probleme haben, diese zurückzuerhalten. Die AHK erläutert daher auf ihrer Webseite häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer:

  • Erwerb mit polnischer Umsatzsteuer oder ohne ?
  • Umsatzsteuererstattung  oder umsatzsteuerliche Registrierung in Polen ?
  • Wann kann eine Erstattung der Umsatzsteuer im Vorsteuervergütungsverfahren erfolgen ?
  • Welche Fristen müssen beachtet werden ?
  • Wer hilft deutschen Unternehmen in Polen ?

Die Ausarbeitung “Erstattung der Umsatzsteuer in Polen – häufige Fragen” finden Sie unter: http://ahk.pl/dienstleistungen/steuern/

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern für Niedersachsen

Jakub Plonski

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon: 0335 5619 - 132
Telefax: 0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Wer Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, ist verpflichtet, diese vor der Entsendung bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion anzumelden. Ab dem 01.10.2016 dürfen solche Meldungen nur noch elektronisch über diese Internetseite abgegeben werden.

Einzelheiten zu dem Verfahren können der Benutzungsanleitung entnommen werden, die auf der Webseite des französischen Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung  und sozialen Dialog auf Französisch und Englisch zur Verfügung steht.

Bis Ende September 2016 sind auch noch schriftliche Meldungen (per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder E-Mail) zulässig. Die hierfür zu verwendenden Formulare findet man ebenfalls auf der genannten Internetseite.

Quelle: www.transinfonet.org / Landesvertretung der Handwerkskmmern Niedersachsen