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Dachdecker verwenden Video-Drohnen, Tischler und Schreiner setzen auf CNC-Fräsmaschinen, Zahntechniker nutzen 3-D-Drucker, Maler arbeiten mit Smart Glass, das Elektrohandwerk vernetzt das Smart Home und Kraftfahrzeugmechatroniker kümmern sich um den Bordcomputer im Auto. Längst hat die Digitalisierung im Handwerk Einzug gehalten!

Und deshalb ist “Handwerk 4.0” auch das Schwerpunktthema des neuen Kompetenzzentrums „Digitales Handwerk“, das über regionale Schaufensterpartner, deren Themenpartner und weitere Transferpartnerschaften diese aktuelle Entwicklung im gesamten Handwerk durch Informationsveranstaltungen, Faktenblätter, Leitfäden und Schulungsformate fördern will.

Auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligt sich als Themenpartner aktiv an diesem Netzwerk, um das regionale Handwerk bei dieser wichtigen Entwicklung hin zu digitaler Vernetzung und IT-gestützter Produktion zu unterstützen.

Einen generellen Überblick über das Themenspektrum und die Angebote des Kompetenzzentrums gibt dessen Internetauftritt http://digitalkompetenzhandwerk.de/, in dem auch die jeweiligen Ansprechpartner der vier Schaufenster-Partner, des HPI und des ZDH benannt sind.

Dieser Internetauftritt wird absehbar und in enger Anknüpfung an das für das Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ zu entwickelnde Kommunikationskonzept weiter ausdifferenziert. Er soll dabei auch den Transferpartnern als öffentlichkeitswirksames Kommunikationsmedium dienen, im Hinblick z. B. auf Veranstaltungen oder auf die Kenntlichmachung jeweiliger Ansprechpartner zu Digitalisierungsthemen.

Angesichts der Relevanz des Digitalisierungsthemas hat der ZDH in seinem eigenen Internet-Auftritt eine eigene Rubrik “Handwerk Digital” eingerichtet, die ebenfalls eine Verlinkung zum Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ enthält.

Henrik Klohs

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon: 0335 5619 - 122
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henrik.klohs@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Die neue Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001:2015 ist nach einer grundsätzlichen Überarbeitung seit dem 15.09.2015 gültig. Durch diese Überarbeitung verändert sich die Norm in großem Umfang.

Zum einen vollzieht sich eine Angleichung verschiedener Managementsystemnormen durch die Anwendung der sogenannten High Level Structure. Das heißt, dass alle ISO-Managementsystemnormen zukünftig eine einheitliche Gliederung und einen gemeinsamen Haupttext enthalten sollen. Dies vereinfacht insbesondere die Dokumentation und die einheitliche Anwendung für Unternehmen, die mehrere Managementsysteme – z. B. auch für Umweltmanagement, Energiemanagement, Arbeitsschutzmanagement, Informationssicherheitsmanagement – nutzen, um ihr Handeln zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Zum anderen ergeben sich mit der ISO 9001:2015 einige neue Schwerpunkte bei der Betrachtung und Umsetzung erfolgreichen Qualitätsmanagements.

  • Neu ist ein konsequenter risikobasierter Ansatz. Das heißt, dass konkrete Maßnahmen aus den identifizierten Risiken und Chancen in den verschiedenen Prozessen abzuleiten sind.
  • Neben dem bisherigen Fokus auf die Produktrealisierung ist jetzt auch die Dienstleistungserbringung besser berücksichtigt.
  • Der neue Normbegriff „dokumentierte Informationen“ ersetzt die alten Begriffe „Dokumente“ und „Aufzeichnungen“.
  • Der prozessorientierte Ansatz wird weiter gestärkt.
  • Die Normforderung nach einem QM-Handbuch und der Benennung eines QMB entfällt, dafür steigt die Verantwortung der obersten Leitung für die Wirksamkeit des Systems.
  • Das Umfeld der Organisation wird stärker berücksichtigt, insbesondere die externen „interessierten Parteien“.
  • Die Kompetenz der Mitarbeiter und der Transfer von Erfahrungswissen gewinnen an Bedeutung.

Was gibt es nun zu tun?

Die Übergangsfrist für QM-Systeme nach der alten Norm ISO 9001:2008 endet am 14.09.2018. Das heißt, dass ein Re-Zertifizierungsaudit nach ISO 9001:2015 vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss.

Und davor ist natürlich ein Übergang zur neuen Revision erforderlich. Dies beinhaltet unter anderem die Überarbeitung der Prozesse und der Dokumentation in Übereinstimmung mit den neuen Anforderungen.

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

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joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de