Diisocyanate: Gesetzliche Schulungsvorschrift gilt ab 24. August | HWK-FF.DE

Aktuelles Diisocyanate: Gesetzliche Schulungsvorschrift gilt ab 24. August

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Bereits seit Februar 2022 befindet sich auf den Verpackungen bestimmter Bauschäume ein wichtiger Hinweis. Danach gilt für alle Firmen, die diisocyanathaltige Materialien nutzen: Ab dem 24. August 2023 dürfen nur noch vorher geschulte Mitarbeiter mit solchen Produkten arbeiten. Hintergrund: Isocyanate können allergischen Reaktionen hervorrufen, die sich auf die Atmung auswirkt und Asthma hervorrufen kann. Zu den Diisocyanaten zählen TDI, MDI, HDI und IPDI. TDI und MDI werden nicht nur in Schäumen, sondern vielfach auch in Kleb- und Dichtstoffen auf Polyurethanbasis verwendet. Der Schwierigkeitsgrad der Schulungen hängt dabei von drei Dingen ab: dem Produkt, der Anwendung und dem damit für die Mitarbeiter verbundenen Risiko. Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte für die Schulungen zur Verfügung zu stellen. Die Schulungen müssen alle fünf Jahre wiederholt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Schulungen, ähnlich wie Gefahrstoffunterweisungen, selbstständig zu organisieren. Sie können vor Ort, „hybrid“ oder per E-Learning durchgeführt werden. Die erfolgreiche Teilnahme an E-Learning-Kursen kann dann durch ein Zertifikat belegt und dem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Es gibt verschiedenste Schulungsmodule. Besonders relevant ist z. B. das Modul 049 „Polyurethanklebstoffe, Bodenverklebungen und -beschichtungen sowie Abdichtungen“. Natürlich können auch mehrere Module absolviert werden, je nach Arbeitsbereich bzw. Einsatzgebiet.

Das Schulungsangebot ist abrufbar unter:
https://isopa-aisbl.idloom.events/048-de.

Wie die Online-Schulung im Detail ablaufen kann, zeigt die BG-BAU auf ihrer Website:
https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32022/thema/branchenuebergreifend/online-schulung-zum-umgang-mit-isocyanaten

Andrea Jacob

Technische Beraterin

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