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Blog Fachlich am Ball bleiben

Die Bundesregierung fördert Erwerbstätige mit geringem Einkommen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung.

Berufsbezogenen Weiterbildung bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen des Arbeitnehmers geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Bundesbildungsprämie beantragen.

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein (“Weiterbildungssparen”). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Ein Teilnehmer zahlt daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter.

Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE)* von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: +49 335 5554233
Telefax: +49 335 5554203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de