Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ | HWK-FF.DE

Aktuelles Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“

© Tomasz Zajda/adobe-stock.com

Ziel der Förderung ist es, die „Weiterqualifizierung von mindestens 45.000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen“ zu unterstützen. Ebenso sollen mit Hilfe der Förderrichtlinie mindestens 7.500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um dadurch einen „Anstieg der Fachkräftekapazität“ im Handwerk zu bewirken.

Der Geltungszeitraum der Förderrichtlinie beginnt am 1. April 2023 und endet am 30. September 2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen „Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima“ und zum anderen „Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung“ sowie Unternehmen, die Energieberatungsleistungen anbieten.

So soll als praxisnahe Qualifizierungsmaßnahme ein Vor-Ort-Coaching (“training-on-the-job”) zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert werden.

Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller/Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller/Antragstellerin begrenzt. Weitere Informationen werden demnächst unter www.bafa.de zur Verfügung gestellt.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Dauer und Inhalt der förderfähigen Schulungen werden auf der BAFA-Webseite www.bafa.de  zur Verfügung gestellt

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 5619 - 279

michael.thieme@hwk-ff.de