Geld zurück von der SOKA-Bau? | HWK-FF.DE

Blog Geld zurück von der SOKA-Bau?

Vor einem halben Jahr stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fest, dass die Allgemeinverbindlichkeit mehrerer Tarifverträge für die Bauwirtschaft unwirksam sei. Frank Ecker, Abteilungsleiter Recht der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, empfiehlt eine Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft Frankfurt (Oder) e.V., die sich mit den Auswirkungen und Verfahren beschäftigt.

Es betrifft Tarifverträge zwischen 2008 und 2014. Der Rechtsanwalt Steffen Pasler ist als ausgewiesener Kenner der Materie an mehreren Verfahren beteiligt und kann so über die Verfahren der SOKA-Bau und die Auswirkungen der Rechtsprechung auf regionale Betriebe und laufende Verfahren aus erster Hand berichten. Diese Vortragsveranstaltung richtet sich gleichermaßen an Unternehmer, Juristen und alle sonstigen Interessierten.

Die SOKA-Bau führt mittels für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen das Sozialkassenverfahren für die Bauwirtschaft in Deutschland durch. 2015 waren 73.220 deutsche und europäische Baubetriebe mit 696.539 Beschäftigten und einer Bruttolohnsumme von ca. 14,9 Mrd. € erfasst. Zuletzt war hier insbesondere die Umlage zur Berufsausbildung in den Schlagzeilen.

Frank Ecker

Hauptgeschäftsführer und Abteilungsleiter Recht

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